HWA AGAffalterbachISIN DE000A0LR4P1 / WKN A0LR4PEinladung zur Hauptversammlung 2022
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
im Bereich Investor Relations eingesehen werden. |
||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn |
||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied |
||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Über die Entlastung der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
|
||||||||||||
5. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Treuhand Südwest GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend Covid-19-Gesetz)
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abgehalten.
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Covid-19-Gesetz und § 15 Abs. 3 der Satzung wird die Hauptversammlung
am 06. Juli 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.hwaag.com/hauptversammlung
übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter.
Adressen für die Anmeldung, Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung an:
HWA AG |
Folgende Adresse steht für Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:
HWA AG |
Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
der Gesellschaft bis zum 29. Juni 2022 zugehen. Die Aktionäre haben ferner ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 15. Juni 2022 beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum 29. Juni 2022 an die oben genannte Adresse zugehen.
Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, erhalten von der Gesellschaft eine
Zugangskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt. Mit den Zugangsdaten
und Passwort erhalten die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.hwaag.com/hauptversammlung
Zugriff auf das Hauptversammlungsportal mit Bild- und Tonübertragung.
Falls die Zugangskarte auf dem Postweg verloren gehen sollte, können die Aktionäre
sich unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl
ihrer Aktien per E-Mail an die Adresse
Hwa-hv@gfei.de
wenden.
Hinweise zur Stimmrechtsausübung
Die Stimmrechtsausübung durch Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ist gemäß § 1 Abs.
2 S. 1 Nr. 2 Covid-19-Gesetz nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation
als Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter möglich.
Verfahren für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl
abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur virtuellen Hauptversammlung
angemeldet haben. Für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl steht das Hauptversammlungsportal
unter
www.hwaag.com/hauptversammlung
ab dem 15. Juni 2022 zur Verfügung. Die elektronischen Briefwahlstimmen können im
Hauptversammlungsportal bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär
oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Bevollmächtigte können nicht
physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von
ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben der
Vollmacht Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werde. Sie üben das Stimmrecht
ausschließlich aufgrund der Grundlage der Weisungen aus. Auch in diesem Fall ist eine
rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Die Vollmacht
und die Erteilung von Weisungen bedarf der Textform und kann bis spätestens 05. Juli
2022, 18:00 Uhr, postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die vorgenannte Anschrift
zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden. Für die Vollmachtserteilung
mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kann das Formular verwendet werden, welches
den Aktionären mit der Zugangskarte übersandt wird.
Neben der vorstehend beschriebenen Vollmachtserteilung per Post, E-Mail oder Telefax
steht für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das
Hauptversammlungsportal unter
www.hwaag.com/hauptversammlung
zur Verfügung. Über das Hauptversammlungsportal ist die Erteilung, die Änderung sowie
der Widerruf hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung
möglich.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind durch die Vollmachten
nur zur Stimmrechtsausübung befugt, wenn und soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung
zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt wurde.
Fragemöglichkeit der Aktionäre
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz
die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freien
Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands
sind ausgeschlossen. Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht
gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung
zu.
Fragen der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten sind bis spätestens 04. Juli 2022,
24:00 Uhr, demnach 1 Tag vor der Hauptversammlung, im Wege elektronischer Kommunikation
unter der E-Mail-Adresse
ir@hwaag.com
einzureichen. Zugelassen sind nur textliche E-Mails, also E-Mails ohne Anhang, wie
z.B. PDF- oder Worddokumente und Videos.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können gemäß
§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr.4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
erklären. In Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG wird auf das Erfordernis des Erscheinens
in der Hauptversammlung verzichtet. Der Widerspruch kann am Tag der virtuellen Hauptversammlung
ab deren Beginn bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter unter Angabe
der Nummer der Anmeldung sowie des Namens im Weg der elektronischen Kommunikation
unter der E-Mail-Adresse
ir@hwaag.com
erklärt werden. Zugelassen sind nur textliche E-Mails, also E-Mails ohne Anhang, wie
z.B. PDF- oder Worddokumente und Videos.
Affalterbach, im Mai 2022
Der Vorstand
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die HWA AG die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Der Dienstleister der HWA AG, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt wurde, erhält von der HWA AG nur solche personenbezogenen Daten, welche
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet
die Daten ausschließlich nach Weisung der HWA AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der HWA AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@hwaag.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
HWA AG |
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.