Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG – ordentliche Hauptversammlung

Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG

München

ISIN DE000A2GS6K1 /​ WKN A2GS6K

Eindeutige Kennung: Hydro_​oHV2022

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hiermit laden wir Sie herzlich zu der ordentlichen Hauptversammlung der Hydrogen Fuel
and EV Charge Solutions AG (nachfolgend auch „Gesellschaft„) ein, die

am Mittwoch, den 27. April 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)

aufgrund der fortdauernden COVID-19-Pandemie als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter stattfindet.

Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist:

Landgraf Schneider Rechtsanwälte, PartG,
Zeppelinallee 21, 60325 Frankfurt

Für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten bestehen kein Recht und keine Möglichkeit
zur physischen Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung
wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live
in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de

im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
erfolgt – auch bei einer Bevollmächtigung von Dritten – ausschließlich im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

I. Tagesordnung

 
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions
AG (vormals Munich Brand Hub AG) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de

zum Download bereit. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und
dort vom Vorstand und – was den Bericht des Aufsichtsrats angeht – vom Vorsitzenden
des Aufsichtsrats näher erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das am 30.
April 2021 beendete Geschäftsjahr 2020/​2021 mit Beschluss vom 1. April 2022 gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2020/​2021
amtierenden Mitglieds des Vorstands der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG für
diesen Zeitraum zu beschließen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020/​2021
amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions
AG für diesen Zeitraum zu beschließen.

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr
2021

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2022 wurde das Geschäftsjahr auf
das Kalenderjahr geändert. Dies hat zur Folge, dass ein Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr
2021 beginnend vom 01. Mai 2021 bis 31. Dezember 2021 gewählt werden muss.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wienand Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Röntgenstraße 9, 63755 Alzenau, zum Abschlussprüfer und – für den Fall, dass die Gesellschaft
auch einen Konzernabschluss aufstellen sollte – zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft
für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 zu wählen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wienand Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Röntgenstraße 9, 63755 Alzenau, zum Abschlussprüfer und – für den Fall, dass die Gesellschaft
auch einen Konzernabschluss aufstellen sollte – zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2022 zum Stichtag 31. Dezember 2022 zu wählen.

II.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild
und Ton

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung
am 27. April 2022 auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570) in seiner
aktuellen Fassung (nachfolgend „C-19 AuswBekG“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
jedoch mit der Möglichkeit zur Teilnahme im Wege der elektronischen Zuschaltung (Teilnahme), durchgeführt. Die Anwendbarkeit des C-19 AuswBekG war zunächst bis zum 31. Dezember
2020 beschränkt. Aufgrund der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 S.
2258 vom 28.10.2020) und AufbhG 2021 (Bundesgesetzblatt I vom 14.9.2021, S. 4147)
wurde die Anwendbarkeit des C-19 AuswBekG bis einschließlich 31. August 2022 verlängert.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung auf der Internetseite
der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG unter

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de

über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen; diese Bild- und Tonübertragung
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz
2 AktG und keine elektronische Teilnahme im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2.
Alt. C-19 AuswBekG. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden anstelle der
herkömmlichen Eintrittskarte individuelle Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice
zugeschickt, mit denen die Aktionäre den auf der Internetseite der Hydrogen Fuel and
EV Charge Solutions AG unter

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice nutzen können.

III.
Passwortgeschützter Internetservice zur Hauptversammlung

Auf der Internetseite der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG unter

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de

steht ab dem 15. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), ein passwortgeschützter Internetservice
zur Verfügung. Über diesen können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf.
deren Bevollmächtigte) unter anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen,
ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu
Protokoll erklären. Um den passwortgeschützten Internetservice nutzen zu können, müssen
sie sich mit den individuellen Zugangsdaten, die sie nach erfolgter Anmeldung und
dem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten
zur Ausübung ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf
der Benutzeroberfläche im passwortgeschützten Internetservice.

Weitere Einzelheiten zum passwortgeschützten Internetservice und den Anmelde- und
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit den individuellen Zugangsdaten
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices bzw. im Internet unter

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de

IV.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts

Zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in deutscher
oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des

20. April 2022

(24:00 Uhr MESZ)

unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen (z.B. als eingescannte
Datei im pdf-Format):

 

Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG SOLUTIONS AG
c/​o GFEI AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Deutschland
Telefax: +49 (0)511 /​ 474 023 19
E-Mail: hfevag-hv@gfei.de

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss
sich gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d.h. auf den

6. April 2022

(0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag)),

beziehen.

Die GFEI AG ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte
der Gesellschaft.

Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären individuelle Zugangsdaten für die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservices übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.

V.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen (siehe unten, Ziffer
IX. „Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte“).
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Mit
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes
einher. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

VI.
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben.

Briefwahlstimmen können unter Nutzung des unter der Internetadresse

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

zugänglichen passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Diese Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht ab dem 15. April 2022, 0:00 Uhr
(MESZ), bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 27.
April 2022 zur Verfügung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung
der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl.

VII.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Ein Vollmachts- und Weisungsformular wird diesen Aktionären zusammen mit den Zugangsdaten
zu dem unter der Internetadresse

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice übersandt und steht dort auch zum
Download zur Verfügung.

Vollmachten mit Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können bis zum 26. April 2022, 18:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die nachfolgende
Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse

 

Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG
c/​o GFEI AG
Ostergrube 11
30559 Hannover

Telefax: +49 (0)511 /​ 474 023 19

E-Mail: hfevag-hv@gfei.de

oder unter Nutzung des unter der Internetadresse

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

zugänglichen passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten mit Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch bis zum Beginn der Abstimmung
über den passwortgeschützten Internetservice unter

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird,
müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche
ausdrücklichen Weisungen wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

VIII.
Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch
durch Bevollmächtigte, z.B. durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären,
einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch
dann ist eine fristgemäße Anmeldung des jeweiligen Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden
Nachweis erforderlich. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch
Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135
AktG erteilt wird.

Ein Vollmachtsformular wird den angemeldeten Aktionären zusammen mit den Zugangsdaten
zu dem unter der Internetadresse

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice übersandt und steht dort auch zum
Download zur Verfügung.

Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten
die besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die
Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen
Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter
Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre
werden deshalb gebeten, sich ggf. mit den betreffenden Vollmachtsempfängern rechtzeitig
über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft
bis zum 26. April 2022, 18:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die nachfolgende
Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse

 

Munich Brand Hub AG
c/​o GFEI AG
Ostergrube 11
30559 Hannover

Telefax: +49 (0)511 /​ 474 023 19

E-Mail: hfevag-hv@gfei.de

oder unter Nutzung des unter der Internetadresse

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

zugänglichen passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung
des unter der Internetadresse

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

zugänglichen passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Die Teilnahme des Bevollmächtigten durch elektronische Zuschaltung über den passwortgeschützten
Internetservice setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die Zugangsdaten
zum passwortgeschützten Internetservice erhält.

IX.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m.
§ 1 Abs. 2 C-19 AuswBekG /​ Fragerecht der Aktionäre

Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist im Falle einer virtuellen
Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 C-19 AuswBekG eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre
lediglich das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§
1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen
spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2
C-19 AuswBekG, 2. Halbsatz). Hiervon hat der Vorstand der Hydrogen Fuel and EV Charge
Solutions AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats wie folgt Gebrauch gemacht.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben ab dem 15. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ),
die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl.
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens 24 Stunden
vor der Hauptversammlung, also bis zum

26. April 2022 um 10:00 Uhr (MESZ)

über den unter der Internetadresse

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
einzureichen.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist oder nicht in deutscher Sprache eingereichte
Fragen werden nicht berücksichtigt. Es ist möglich, die Fragensteller im Rahmen der
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.

Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG, 1. Halbsatz nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

X.
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder
über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung
über den unter der Internetadresse

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll
des Notars erklären.

XI.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs.
2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht
25.000 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital
der Gesellschaft (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG zu richten
und muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens
bis zum Ablauf des

12. April 2022

(24:00 Uhr MESZ)

unter folgender Adresse zugehen:

 

Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG
Maximilianstr. 35a
80539 München
Deutschland

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung
der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht
mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag
auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht.
Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.

XII.
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge
(nebst einer etwaigen Begründung), Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären
zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

 

Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG c/​o GFEI AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: +49 (0)511 /​ 474 023 19
E-Mail: hfevag-hv@gfei.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Die c/​o GFEI AG ist für Gegenanträge und Wahlvorschläge die Empfangsbevollmächtigte
der Gesellschaft.

Bis 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des

12. April 2022

(24:00 Uhr MESZ)

bei vorstehender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang den anderen Aktionären
im Internet unter

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu
machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 C-19 AuswBekG als in der Hauptversammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG sind
der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions
AGunter der Internetadresse

https:/​/​hfevag.hv-virtuell.de/​

zugänglich gemacht.

XIII.
Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer
der Stimmrechtskarte; gegebenenfalls Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen
Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze,
um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung
zu ermöglichen und die gesetzlichen Bestimmungen einer Hauptversammlung einzuhalten,
einschließlich der Bestimmungen des C-19 AuswBekG zur Durchführung einer virtuellen
Hauptversammlung.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für ihre Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist
die Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Dienstleister der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG, welche zum Zwecke
der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt werden (insbesondere Hauptversammlungs-,
IT-, Druck- und Versanddienstleister), erhalten von der Hydrogen Fuel and EV Charge
Solutions AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung
der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG. Darüber hinaus können die Daten der
Aktionäre an auskunftsberechtigte Behörden übermittelt werden. Ihre Daten werden nicht
an ein Drittland übermittelt.

Sofern Aktionäre von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
Fragen einzureichen und ihre Fragen dort behandelt werden, erfolgt dies gegebenenfalls
unter Nennung ihres Namens. Dieser kann von anderen Teilnehmern der virtuellen Hauptversammlung
zur Kenntnis genommen werden. Diese Datenverarbeitung durch Nennung des Namens des
jeweiligen Aktionärs ist zur Wahrung unseres berechtigten Interesses, den Ablauf der
virtuellen Hauptversammlung möglichst an eine physische Hauptversammlung anzugleichen,
erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Grundsätzlich werden personenbezogenen Daten der Aktionäre gelöscht oder anonymisiert,
sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und uns nicht
gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.

Sie als Aktionärin bzw. Aktionär haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der
DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions
AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 

Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG
Investor Relations
Maximilianstr. 35a
80539 München
Telefax: +49 (0)511 /​ 474 023 19

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 DSGVO zu.

 

München, im April 2022

Hydrogen Fuel and EV Charge Solutions AG

– Der Vorstand –

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