HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft

Rehau

ISIN DE0006130305 – WKN 613 030

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, 08. Dezember 2016, 11:00 Uhr,

in den Räumlichkeiten der
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft,
Reichenberger Straße 22, 95111 Rehau,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein. Einlass in den Versammlungssaal ist ab 10:00 Uhr.

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen können im Internet unter http://www.hydrotec-ag.de eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese Unterlagen, die im Übrigen während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt.

2. Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG über einen Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft

Gemäß § 92 Absatz 1 Aktiengesetz hat der Vorstand bei Vorliegen eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen. Insofern wird der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 2 die Aktionäre über die Lage der Gesellschaft und den weiteren Fortgang informieren. Eine Abstimmung hierzu ist nicht vorgesehen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands soll einzeln abgestimmt werden.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll einzeln abgestimmt werden.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat

Das Amtsgericht Hof hat Herrn Prof. Dr. Bernd Schneiderbanger für das ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Dipl.-Finanzwirt (FH) Hubert Gernoth und Herrn Dr. Andreas Burger für das ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Udo Weigel bis zum Ablauf der nächstfolgenden Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Zudem hat Herr Michael Mahalek die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandates frist- und satzungsgemäß zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2015 erklärt. Daher finden Wahlen zum Aufsichtsrat statt.

Für Herrn Prof. Dr. Schneiderbanger, der für eine über die gerichtliche Bestellzeit hinausgehende Amtszeit nicht zur Verfügung steht, soll Herr Prof. Dr. Heinz Helmreich neu in den Aufsichtsrat gewählt werden. Herr Dr. Burger steht dagegen für eine Amtsperiode zur Verfügung.

Für Herrn Mahalek soll Herr Prof. Dr. Hans-Bernd Hopf neu in den Aufsichtsrat gewählt werden. Herr Mahalek stellt sich im Gegenzug als Ersatzmitglied für alle neu zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates erneut der Wahl.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der derzeit gültigen Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, in den Aufsichtsrat zu wählen:

a) Herrn Prof. Dr. Heinz Helmreich, Beruf: Jurist, Steuerberater und Professor für Steuerrecht, Wohnort: Langenzenn, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Herr Prof. Dr. Helmreich ist darüber hinaus noch Aufsichtsratsmitglied bei der VR meine Bank eG, Neustadt an der Aisch und Aufsichtsratsvorsitzender der artvendo AG, Gunzenhausen.

b) Herrn Prof. Dr. Hans-Bernd Hopf, Beruf: Arzt für Anästhesiologie und Chefarzt der Asklepios Klinik Langen, Wohnort: Rödermark, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Herr Prof. Dr. Hans-Bernd Hopf hält keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

c) Herrn Dr. Andreas Burger, Beruf: Chemiker, Senior Manager Product Development der Sandler AG, Wohnort: Selb, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Herr Dr. Burger hält keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

d) Da im Falle des Ausscheidens eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder bis zu einer Neuwahl oder einer gerichtlichen Bestellung eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig ist, schlägt der Aufsichtsrat zur Vermeidung dieses Falles vor, ein Ersatzmitglied für die neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, als Ersatzmitglied für Herrn Prof. Dr. Heinz Helmreich, für Herrn Prof. Dr. Hans-Bernd Hopf sowie für Herrn Dr. Andreas Burger

Herrn Michael Mahalek, Beruf: Rechtsanwalt (Partner) der Kanzlei vMH Heun & Partner in Hof, Wohnort Hof, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu wählen.

Herr Mahalek hält keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

Die Wahlen sollen als Einzelwahlen erfolgen.

7. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat tragen vor, mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen an die Arbeit des Aufsichtsrates die Aufsichtsratsvergütung vorübergehend zu erhöhen und schlagen demgemäß vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Auf Grund des aktuell außergewöhnlich hohen Arbeitsaufwands des Aufsichtsrats erhält der Aufsichtsrat ab dem Geschäftsjahr 2017 eine feste Gesamtvergütung von EUR 45.000,00 pro Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat beschließt unter Berücksichtigung des individuellen Arbeitsaufwandes der einzelnen Mitglieder über die für jedes Mitglied anteilige Verwendung der Gesamtvergütung. Die Vergütung wird jeweils gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer gezahlt und ist für ein Geschäftsjahr drei Bankarbeitstage (in Frankfurt am Main) nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das entsprechende Geschäftsjahr entscheidet, spätestens aber acht Monate nach dem Ende des entsprechenden Geschäftsjahres fällig. Daneben erhalten die Aufsichtsräte Ersatz für ihre Auslagen. Bei einem unterjährigen Austritt oder Eintritt in den Aufsichtsrat wird die Vergütung in dem entsprechenden Geschäftsjahr zeitanteilig gezahlt.

Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung bis spätestens Donnerstag, 01. Dezember 2016, 24.00 Uhr, bei der

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft
Hauptversammlung 2016
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben.

Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des depotführenden Instituts oder einer Wertpapiersammelbank, die sich auf den Beginn des 17. November 2016, 0.00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen hat und spätestens bis Donnerstag, 01. Dezember 2016, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sein muss. Dieser Nachweis ist in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen.

Maßgeblich für die Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zu diesem Nachweisstichtag. Erwerb oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung.

Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Sofern es sich bei dem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Person handelt, bedarf es zur Ausübung des Stimmrechts der Vorlage einer Vollmacht in Textform am Tage der Hauptversammlung. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll, richten sich die Anforderungen an die Vollmacht nach § 135 AktG. Wir weisen darauf hin, dass bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution, diese gegebenenfalls eine besondere Form der Vollmacht verlangen, da sie die Vollmacht gemäß § 135 AktG nachprüfbar festhalten müssen. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Wir bieten unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden soll, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen bis spätestens Mittwoch, den 07. Dezember 2016 bis 17.00 Uhr an die folgende Anschrift zu senden:

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft
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Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den Aktionären unter der Internetadresse www.hydrotec-ag.de zur Verfügung oder kann bei der Gesellschaft abgefordert werden.

Es besteht keine Verpflichtung, die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung
Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft
Hauptversammlung 2016
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.hydrotec-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Rehau, im Oktober 2016


HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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