Hyrican Informationssysteme AktiengesellschaftKindelbrückISIN DE0006004500
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht der Hyrican Informationssysteme |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die dhpg Dr. Harzem & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, |
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6. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr |
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) Der in § 2 Abs. 1 der Satzung niedergelegte Unternehmensgegenstand soll erweitert Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft „1. Gegenstand des Unternehmens sind
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Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juni 2022 wird mit Zustimmung
des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Covid-19-Gesetzes als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder
deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 29. Juni 2022
ab 10.00 Uhr live im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Eine physische
Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen. Eine elektronische Teilnahme
an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
unter anderem ihre ihnen eingeräumten Aktionärsrechte ausüben, Vollmachten erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben
wollen, müssen sich nach § 15 der Satzung der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden
und ihre Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung reicht ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 8. Juni 2022 (0.00 Uhr) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2022 (24.00 Uhr) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes bis spätestens am 22. Juni 2022, 24.00 Uhr, werden den Aktionären
die Zugangsdaten („HV-Ticket“) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Details zum Internetservice
Ab 8. Juni 2022 (0.00 Uhr) steht auf der Internetseite der Gesellschaft
www.hyrican.de/hauptversammlung
der passwortgeschützte Internetservice zur Verfügung. Über diesen passwortgeschützten
Internetservice können Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen
Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben und elektronisch
Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, Fragen
einreichen und Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung, jeweils wie
in den nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben, einlegen. Die für die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice erforderlichen individualisierten Zugangsdaten
(„HV-Ticket“) werden nach Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen
Anteilsbesitznachweises zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe
Bevollmächtigung
Aktionäre können sich hinsichtlich der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und der Ausübung ihres Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzung für die Teilnahme an
der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung
kann per E-Mail, postalisch oder per Telefax bis zum Ablauf des 28. Juni 2022 (24.00
Uhr) an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt, geändert
oder widerrufen werden
Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: hyrican@better-orange.de
oder ab dem 8. Juni 2022 (0.00 Uhr) über den passwortgeschützten Internetservice auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren übermittelt, geändert oder widerrufen werden.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2022 können Vollmachten ausschließlich
über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung
einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den
vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters
oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten
bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten;
die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung
verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen,
Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem
Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das
besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. Auch
in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Soweit die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
Post, Telefax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Bevollmächtigung“ genannte
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 28. Juni 2022 (24.00
Uhr) oder ab dem 8. Juni 2022 (0.00 Uhr) über den passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis kurz vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular
wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt. Ein entsprechendes
Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der elektronischen Briefwahl auf elektronischem
Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice abgeben. Auch in diesem
Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes
(siehe oben unter „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts“), erforderlich.
Briefwahlstimmen können ab dem 8. Juni 2022 (0.00 Uhr) über den passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis kurz vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe
im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können
sich der elektronischen Briefwahl bedienen.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am
29. Juni 2022 ab 10.00 Uhr live auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton verfolgen.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) werden den Aktionären die Zugangsdaten
(„HV-Ticket“) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
übersandt.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren von Beginn der virtuellen Hauptversammlung
am 29. Juni 2022 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1
AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung zu erklären.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs.
2 Satz 3 Covid-19-Gesetz
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur
Wahl von Abschlussprüfern oder des Aufsichtsrats (sofern Gegenstand der Tagesordnung)
unterbreiten.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 14. Juni
2022 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen, den anderen Aktionären einschließlich
des Namens des Aktionärs sowie ggfs. der Begründung unverzüglich im Internet unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand
einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge
sind ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zu übermitteln:
Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: antraege@better-orange.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden im Hinblick auf die Veröffentlichung
nicht berücksichtigt.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes
zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den
Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht,
im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen einzureichen. Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h bis spätestens
27. Juni 2022, 24.00 Uhr, über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.
Während der virtuellen Hauptversammlung können weder Fragen noch Nachfragen gestellt
werden.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
die zu veröffentlichenden Informationen zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse werden
nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
zugänglich sein.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und um Aktionären die Ausübung von
Rechten im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die
Gesellschaft personenbezogenen Daten.
Die Hyrican Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung
der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen
Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten
gemäß DSGVO sind über die Webseite der Gesellschaft unter
www.hyrican.de/hauptversammlung
abrufbar.
Kindelbrück/Thüringen, im Mai 2022
Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Der Vorstand