Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Kindelbrück
ISIN DE0006004500
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
28. August 2015, 11.00 Uhr,
im Volkshaus, Weißenseer Straße 33, 99610 Sömmerda, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 13.496.715,05
a)

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 194.000,– zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
b)

den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 13.302.715,05 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 auf EUR 7.000,- je Mitglied festzulegen. Satzungsgemäß erhält der Vorsitzende das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Vergütung ist mit Ablauf der Hauptversammlung zur Zahlung fällig.
7.

Vorlage des Sonderprüfungsberichts des Sonderprüfers Herrn Dr. Klaus Höflich von der Fundus Revision GmbH, Erfurt, über das Ergebnis der durch das Thüringer Oberlandesgericht Jena mit Beschlussfassung vom 26. Mai 2014 angeordneten Sonderprüfung (Az.: 2 W 119/14; 2 HKO 197/12 Landgericht Erfurt)

Das Thüringer Oberlandesgericht hat am 26. Mai 2014 beschlossen, eine Sonderprüfung anzuordnen (Az.: 2 W 119/14; 2 HKO 197/12 Landgericht Erfurt). Im Rahmen der Sonderprüfung sollte ausweislich des Gerichtsbeschlusses der Sonderprüfer bei der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft die Vorgänge im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen durch die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft an die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, in den Jahren seit dem 6. Juli 2007 bis einschließlich Oktober 2011 überprüfen. Zum Sonderprüfer hat das Thüringer Oberlandesgericht Herrn Diplom-Volkswirt Dr. Klaus Höflich, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater von der Fundus Revision GmbH, Schillerstraße 24, 99096 Erfurt, bestellt.

Der Sonderprüfer hat seinen Bericht vom 28. Oktober 2014 mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand hat den Sonderprüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Bericht wird hiermit gemäß § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG als Gegenstand der Tagesordnung bekannt gemacht.
8.

Vorlage des Sonderprüfungsberichts des Sonderprüfers Herrn Dr. Klaus Höflich von der Fundus Revision GmbH, Erfurt, über das Ergebnis der durch das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschlussfassung vom 2. Juni 2014 angeordneten Sonderprüfung (Az.: 2 W 120/14; 2 HKO 196/12 Landgericht Erfurt)

Das Thüringer Oberlandesgericht hat am 2. Juni 2014 beschlossen, eine Sonderprüfung anzuordnen (Az.: 2 W 120/14; 2 HKO 196/12 Landgericht Erfurt). Im Rahmen der Sonderprüfung sollte ausweislich des Gerichtsbeschlusses der Sonderprüfer bei der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft die Vorgänge im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 4 Millionen € um 400.000 € auf 4,4 Millionen € durch Ausgabe von 400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von 1,00 € pro Aktie am Grundkapital zum Ausgabebetrag von 4,50 € pro Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß Beschluss des Vorstands vom 08.12.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12.12.2011 (Barkapitalerhöhung) prüfen. Zum Sonderprüfer hat das Thüringer Oberlandesgericht Herrn Diplom-Volkswirt Dr. Klaus Höflich, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater von der Fundus Revision GmbH, Schillerstraße 24, 99096 Erfurt, bestellt.

Der Sonderprüfer hat seinen Bericht vom 28. November 2014 mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand hat den Sonderprüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Bericht wird hiermit gemäß § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG als Gegenstand der Tagesordnung bekannt gemacht.
9.

Vorlage des Sonderprüfungsberichts des Sonderprüfers Herrn Dr. Klaus Höflich von der Fundus Revision GmbH, Erfurt, über das Ergebnis der durch das Thüringer Oberlandesgericht Jena mit Beschlussfassung vom 7. Juli 2014 angeordneten Sonderprüfung (Az.: 2 W 291/14; 1 HKO 159/13 Landgericht Erfurt)

Das Thüringer Oberlandesgericht Jena hat am 7. Juli 2014 beschlossen, eine Sonderprüfung anzuordnen (Az.: 2 W 291/14; 1 HKO 159/13 Landgericht Erfurt). Im Rahmen der Sonderprüfung sollte ausweislich des Gerichtsbeschlusses der Sonderprüfer bei der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft prüfen, ob bei der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft durch die Zurverfügungstellung von Personal und anderen Mitteln (u.a. Flächen, Büroinfrastruktur und Büroorganisation) an die Hyrisan Concepte und Systeme GmbH mit Sitz in Kindelbrück, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 503810, ein Schaden entstanden ist. Zum Sonderprüfer hat das Thüringer Oberlandesgericht Herrn Diplom-Volkswirt Dr. Klaus Höflich, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater von der Fundus Revision GmbH, Schillerstraße 24, 99096 Erfurt, bestellt.

Der Sonderprüfer hat seinen Bericht vom 18. November 2014 mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand hat den Sonderprüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Bericht wird hiermit gemäß § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG als Gegenstand der Tagesordnung bekannt gemacht.
Teilnahmebedingungen

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Soweit es sich nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen die nachfolgenden Hinweise daher freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Nach § 15 der Satzung der Gesellschaft müssen sich Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 07. August 2015 (0.00 Uhr) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 21. August 2015 (24.00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
c/o Merck Finck & Co.
Bereich Hauptversammlungen
Pacellistraße 16
80333 München
Fax: 089/2104-1381

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).

Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Kalkplatz 5
99638 Kindelbrück
Fax: 036375/513-67
oder per E-Mail: ir@hyrican.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.hyrican.de im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Kindelbrück/Thüringen, im Juli 2015

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.