Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Kindelbrück

ISIN DE0006004500

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
03. August 2018, 10.00 Uhr,
im Volkshaus, Weißenseer Straße 33, 99610 Sömmerda, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 9.429.022,84

a)

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 194.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b)

den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 9.235.022,84 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 auf EUR 7.000,- je Mitglied festzulegen. Aufsichtsratsmitglieder, die unterjährig in den Aufsichtsrat gewählt wurden, erhalten diese Vergütung zeitanteilig. Satzungsgemäß erhält der Vorsitzende das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Vergütung ist mit Ablauf der Hauptversammlung zur Zahlung fällig.

7.

Vorlage des Sonderprüfungsberichts des Sonderprüfers Herrn Dr. Klaus Höflich von der Fundus Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Erfurt, über das Ergebnis der durch das Landgericht Erfurt mit Beschlussfassung vom 27. September 2016 angeordneten (Az.: 1 HKO 149/15) und durch das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschlussfassung vom 24. April 2017 angepassten Sonderprüfung (Az.: 2 W 578/16)

Das Landgericht Erfurt hat am 27. September 2016 beschlossen, eine Sonderprüfung anzuordnen (Az.: 1 HKO 149/15). Auf die sofortige Beschwerde der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft hin hat das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschlussfassung vom 24. April 2017 den Gegenstand der Sonderprüfung abgeändert. Gegenstand der Sonderprüfung waren die Vorgänge im Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung der Gesellschaft (Ausnutzung genehmigtes Kapital) gemäß Vorstandsbeschluss vom 08. Dezember 2011 und Aufsichtsratsbeschluss vom 12. Dezember 2011. Zum Sonderprüfer wurde Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herr Dipl. Volkswirt Dr. Klaus Höflich von der Fundus Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Schillerstraße 24, 99096 Erfurt, bestellt.

Der Sonderprüfer hat seinen Bericht vom 29. Dezember 2017 mit Schreiben vom 5. Januar 2018 dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand hat den Sonderprüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Bericht wird hiermit gemäß § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG als Gegenstand der Tagesordnung bekannt gemacht. Auf Verlangen wird der Vorstand jedem Aktionär eine Abschrift erteilen.

Teilnahmebedingungen

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Soweit es sich nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen die nachfolgenden Hinweise daher freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Nach § 15 der Satzung der Gesellschaft müssen sich Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 13. Juli 2018 (0.00 Uhr) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 27. Juli 2018 (24.00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
c/o Merck Finck Privatbankiers AG
Bereich Hauptversammlungen
Pacellistraße 16
80333 München
Fax: 089/2104-1381

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).

Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Kalkplatz 5
99638 Kindelbrück
Fax: 036375/513-67
oder per E-Mail: ir@hyrican.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

www.hyrican.de

im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns nach wie vor einen hohen Stellenwert. In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie unter

www.hyrican.de

im Bereich Investor Relations.

 

Kindelbrück/Thüringen, im Juni 2018

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Comments are closed.