Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft – Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Kindelbrück
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 31.07.2019

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Kindelbrück

ISIN DE0006004500

Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 23. August 2019

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. Juli 2019 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft am Freitag, den 23. August 2019, 10.00 Uhr, im Volkshaus, Weißenseer Straße 33, 99610 Sömmerda, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2019 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

7.

Beschlussfassung über den Entzug des Vertrauens für das Vorstandsmitglied Michael Lehmann

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, zu beschließen, dem Vorstandsmitglied Michael Lehmann das Vertrauen zu entziehen.

8.

Aufhebung des Beschlusses zu TOP 7 der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012

Die Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme AG hat am 6. Juli 2012 unter TOP 7 den folgenden Beschluss gefasst:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, in § 8 Abs. 1 der Satzung nach Satz 1 die folgenden Sätze 2 bis 4 zu ergänzen:

„Herr Michael Lehmann hat, solange er Aktionär der Gesellschaft ist, das nicht übertragbare Recht, eines der von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Das Entsendungsrecht kann der Gesellschaft gegenüber durch eine durch Herrn Lehmann unterzeichnete Erklärung an den Vorstand und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, aus der sich das zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrats ergibt, ausgeübt werden. Wird das Entsendungsrecht nicht spätestens einen Monat nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch die Gesellschaft ausgeübt, so ruht es für die Dauer der anstehenden Wahlperiode.“

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, den von der Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme AG am 6. Juli 2012 zu TOP 7 gefassten Beschluss aufzuheben.

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
zu dem Ergänzungsverlangen der Aktionärin Deutsche Balaton AG gemäß Tagesordnungspunkte 7 und 8

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, die Beschlussanträge der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 abzulehnen.

 

Kindelbrück/Thüringen, im Juli 2019


Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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