IABG Mitarbeiterbeteiligungs Aktiengesellschaft – Ordentlichen Hauptversammlung 2016

IABG Mitarbeiterbeteiligungs Aktiengesellschaft

Ottobrunn

Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung 2016
am 27.09.2016

1.

Bericht des Vorstands und Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit dem Lagebericht für die IABG Mitarbeiterbeteiligungs-Aktiengesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

Beschlussvorschlag:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2015 in Höhe von € 738.332,43 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 1,10 je Aktie zu verwenden und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von € 212.246,43 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Beschlussvorschlag:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand schlägt vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Beschlussvorschlag:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ALPERS WESSEL DORNBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung nur die Aktionäre zugelassen, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung (d. h. in diesem Jahr nicht später als am 26.09.2016) bei der Gesellschaft angemeldet haben. Für die Anmeldung bitten wir die Aktionäre, die an sie übersandten Anmeldekarten zu verwenden. Die Anmeldung muss bis spätestens 26.09.2016 unterschrieben bei der Gesellschaft eingegangen sein. Gegen Vorlage des beigefügten ebenfalls unterschriebenen Doppels der Anmeldekarte am Eingang zum Versammlungsraum erhalten die Aktionäre eine Stimmkarte, die allein zur Abstimmung berechtigt.

 

Der Vorstand

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