IBM Deutschland Pensionsfonds AG: Mitteilungen zur Anlagestrategie

IBM Deutschland Pensionsfonds AG

Ehningen

Stand September 2020

1.

Erklärung der IBM Deutschland Pensionsfonds AG zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmverhalten gem. § 134b Abs. 1 bis 4 AktG

Die IBM Deutschland Pensionsfonds AG verweist hinsichtlich § 134b Abs. 1 bis 4 AktG (Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmverhalten) aufgrund § 134b Abs. 5 Satz 2 AktG auf die unten angegebene Internetseite des Vermögensverwalters:

Universal Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main

https://www.universal-investment.com/de/mitwirkungspolitik

2.

Offenlegungspflichten der IBM Deutschland Pensionsfonds AG zur Anlagestrategie und zu Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern gem. § 134c AktG

Das Kapitalanlageziel der IBM Deutschland Pensionsfonds AG (nachfolgend Pensionsfonds) bei der Anlage des Sicherungsvermögens für den Gruppen-Pensionsplan „IBM Rente“ besteht darin, langfristig die Bedienung der Rentenverpflichtungen sicherzustellen und einen Nachschuss seitens des Trägerunternehmens möglichst zu vermeiden. Da die „IBM Rente“ ein geschlossener Pensionsplan ist, ergibt sich eine gute Prognosesicherheit für die Leistungsverpflichtungen.

Grundlage der Kapitalanlagestrategie ist eine detaillierte Analyse der Risiken auf der Aktiv- und Passivseite und das Verhältnis beider Seiten zueinander. Basierend auf einer Analyse (wie z.B. Asset Liability Management – ALM) und damit unter Berücksichtigung der Art und Dauer der Altersversorgungsleistungen wurde mit dem vom Trägerunternehmen beauftragten Anlageausschuss eine Strategische Asset Allokation für den Pensionsplan festgelegt und in einer Anlagerichtlinie festgeschrieben. Die Anlagerichtlinie erlaubt Anlagen in Aktien und Rentenpapieren, Immobilien und Alternative Anlageformen. Das Trägerunternehmen und der Pensionsfonds erwarten aus der Übernahme von Aktienrisiken und höherverzinslichen Anlagen langfristig die Erzielung einer Risikoprämie gegenüber Staatsanleihen.

Das Sicherungsvermögen für den Gruppen-Pensionsplan „IBM Rente“ besteht aus Anteilen an diversen Spezialfonds, die bei Depotbanken gesondert verwahrt und dem Sicherungsvermögen zugeführt werden. Die Spezialfonds können als Masterfonds fungieren, d.h. sie sind unterteilt in verschiedene Segmente. Für jedes Segment erhält eine Asset Management Gesellschaft den Auftrag, den hierin enthaltenen Teilbetrag nach speziellen, vom Pensionsfonds vorgegebenen Investitionsrichtlinien anzulegen. Nach diesem Auftrag richtet sich die Auswahl der Einzeltitel. Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der jeweiligen Gesellschaft bei der Anlageentscheidung ist nicht vertraglich mit dem Vermögensverwalter vereinbart, da die Steuerung der Anlage durch übergeordnete Kriterien bezogen auf das Gesamtportfolio geregelt wird.

Die Depotbank und der Vermögensverwalter überprüfen die Einhaltung der vertraglichen Anlagerichtlinien ebenso wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Durch die Anlageorientierung an dem Cashflow-Profil der abzudeckenden Verpflichtungen und die jederzeitige Möglichkeit der Rückgabe von Anteilen an den Spezialfonds werden die Liquiditätserfordernisse für den Pensionsplan hinreichend berücksichtigt.

Jegliche Vereinbarungen mit eingesetzten Vermögensverwaltern basieren auf marktüblichen Vertragsgestaltungen. Die Verträge sind in der Regel unbefristet ausgestaltet, können aber kurzfristig gekündigt werden. Eine Wertpapierleihe findet derzeit nicht statt. Die Vergütung des Vermögensverwalters ist ebenfalls marktüblich ausgestaltet, wobei vor allem Gebührensätze in Abhängigkeit des verwalteten Vermögens vereinbart werden. Mit dem Vermögensverwalter bestehen keine Vereinbarungen bezüglich des Portfolioumsatzes und der angestrebten Portfolioumsatzkosten, da die Steuerung der Anlage durch übergeordnete Kriterien bezogen auf das Gesamtportfolio geregelt wird.

Die Ausübung der Aktionärsrechte wird durch den Vermögensverwalter vorgenommen und wird in dessen Mitwirkungspolitik angemessen geregelt. Die Leistungsbewertung des Vermögensverwalters erfolgt anhand von Rendite-/Risikokennzahlen ebenso wie das Risiko- und Compliancemanagement auf fortlaufender Basis. Zusätzlich erfolgt quartalsweise eine qualitative Leistungsbewertung des Vermögensverwalters anhand interner Kriterien.

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