IBU-tec advanced materials AG: Absage der für den 24. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IBU-tec advanced materials AG
Weimar
Gesellschaftsbekanntmachungen Absage der für den 24. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 30.03.2020

IBU-tec advanced materials AG

Weimar

ISIN DE000A0XYHT5
WKN A0XYHT

Absage der für den 24. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

Die am 13. März 2020 im Bundesanzeiger für den 24. April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung der IBU-tec advanced materials AG in Weimar wird aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus abgesagt. Sie wird also nicht stattfinden.

Die im Bundesanzeiger am 13. März 2020 bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.

Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die derzeitige Lage und globale Ausbreitung des Coronavirus. Das Wohl und die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der beteiligten Dienstleister haben für den Vorstand der IBU-tec advanced materials AG oberste Priorität. Darum hat sich der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für die Verschiebung der Hauptversammlung entschieden.

Sobald ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung feststeht, wird eine neue Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

 

Weimar, im April 2020

IBU-tec advanced materials AG

Der Vorstand

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