IBU-tec advanced materials AG
Weimar
ISIN DE000A0XYHT5
WKN A0XYHT
Dividendenbekanntmachung und Beschluss über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. April 2023 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn der IBU-tec advanced materials AG zum 31. Dezember 2022 in Höhe von EUR 9.240.188,71
(a) |
einen Betrag von EUR 190.000,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und |
(b) |
den verbleibenden Betrag von EUR 9.050.188,71 auf neue Rechnung vorzutragen. |
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 2. Mai 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Quirin Privatbank AG, Berlin.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sog. Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Weimar, im April 2023
IBU-tec advanced materials AG
Der Vorstand