IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie
Erfurt
An die Aktionäre der IBYKUS AG für Informationstechnologie
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, der Vorstand der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt, laden Sie als unseren Aktionär zur
ordentlichen Hauptversammlung |
unserer Gesellschaft am
Freitag, den 27. April 2018 um 11 Uhr, |
in die Räume der IBYKUS AG für Informationstechnologie in Erfurt, in der
Herman-Hollerith-Str. 1, 99099 Erfurt |
ein.
Kontaktdaten der Gesellschaft:
IBYKUS AG, Herman-Hollerith-Str. 01, 99099 Erfurt,
Tel.: 0361 / 44100, Fax: 0361 / 4410-410,
E-Mail: ir@ibykus.de
TAGESORDNUNG:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2017, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das am 30.09.2017 beendete Geschäftsjahr |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des am 30.09.2017 geendeten Geschäftsjahres in Höhe von EURO 3.748.699,26 wie folgt zu verwenden:
Die Gesellschaft verfügt am 30.09.2017 über einen ausschüttbaren Gewinn im Sinne des § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. In Höhe dieses Betrages des ausschüttbaren Gewinns (§ 27 Abs. 1 S. 5 KStG) erfolgt die Ausschüttung daher unter Einbehaltung und Abführung der notwendigen Abgaben (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer). Der restliche, den ausschüttbaren Gewinn i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 5 KStG übersteigende Betrag der Ausschüttung wird als Leistung der Gesellschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausgezahlt. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Ausschüttung im Regelfall nicht der Besteuerung. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Helmut C. Henkel und Dr. Lutz Richter für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis einschließlich 30.09.2017 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für den Zeitraum vom 01.10.2016 bis einschließlich 30.09.2017 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 (01.10.2017 bis 30.09.2018) Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 (01.10.2017 bis 30.09.2018) die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig zu wählen. |
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6. |
Bestätigung der Wahl des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung am 15.04.2016 Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 95 AktG i. V. m. § 9 Abs. 9.1. der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 des Aktiengesetzes nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die ordentliche Hauptversammlung vom 15.04.2016 hat unter Tagesordnungspunkt 6 folgende Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt:
Diese Wahl ist durch Klage vor dem Landgericht Erfurt angefochten worden (Az.: 2 HKO 50/16). Das Verfahren ruht derzeit. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung vom 15.04.2016 wird bestätigt. |
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7. |
Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Herr Dr. Dietmar Klein, bisher Mitglied und Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, hat sein Amt mit Wirkung zum 22.03.2018 niedergelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates Frau Petra Reich, Herr Dr. Frank Bonitz und Herr Dr. Wolfgang Habel, Vorsitzender des Aufsichtsrates, haben ihre Ämter mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung niedergelegt. Es ist daher erforderlich, vier neue Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 95 AktG i. V. m. § 9 Abs. 9.1. der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 des Aktiengesetzes nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des vierten Geschäftsjahres nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
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8. |
Vergütungsregelung für Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die monatliche Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates wie folgt festzulegen:
Den zum Ende der Hauptversammlung ausscheidenden Mitgliedern wird der Mehraufwand vergütet, der vor dem Hintergrund der veränderten Aktionärsstruktur und den abzuschließenden Rechtsstreitigkeiten entstanden ist. Dieser wird abschließend mit folgenden Beträgen pauschalisiert:
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9. |
Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigtem Kapital und die Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung und damit verbundener Satzungsänderung von § 3 der Satzung Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, § 3 Absatz 3.4 der Satzung folgendermaßen neu zu fassen: Der Vorstand wird ermächtigt, dass Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien mit einem wertmäßigen Anteil von € 1,00, die Inhaber- oder Namensaktien sein dürfen, einmalig oder mehrmalig gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu € 476.057,00 zu erhöhen (entspricht 10% des Grundkapitals). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. |
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10. |
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die IBYKUS AG für Informationstechnologie wird ermächtigt, im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen eigene Aktien bis zu insgesamt 476.057 Stück (10 % des Grundkapitals) zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu erwerben. Die Ermächtigung darf insbesondere nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerbspreis darf EURO 1,00 pro Stück nicht unterschreiten und EURO 4,25 pro Stück nicht überschreiten. Die Ermächtigung zum Erwerb gilt bis zum 26.04.2019. Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. |
Wichtiger Hinweis:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am sechsten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Es bedarf der rechtzeitigen Anmeldung bei der Gesellschaft (bis zum 21. April 2018). Aktionäre können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist entweder im Vorfeld der Hauptversammlung oder am Tage der Hauptversammlung vorzulegen. Die Aktien des vertretenen Aktionärs sind auch in diesem Fall, wie oben beschrieben, bei der Gesellschaft anzumelden.
In den Räumen der Gesellschaft liegen die für die Beschlussfassung notwendigen Unterlagen aus:
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der Jahresabschluss per 30.09.2017 nebst Anlagen, sowie die entsprechenden Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat |
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Bericht des Vorstands über den vorgeschlagenen Beschluss zur Ermächtigung, das Bezugsrecht im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital auszuschließen. |
Die Unterlagen können jederzeit eingesehen werden und werden auf separaten Wunsch auch gerne übersandt.
Erfurt, den 19.03.2018
IBYKUS AG für Informationstechnologie
Helmut C. Henkel Dr. Lutz Richter
Vorstand