IC Immobilien Holding AG – Hauptversammlung 2015

IC Immobilien Holding AG
Unterschleißheim

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 19. August 2015
um 10:30 Uhr

am Sitz der Gesellschaft in
85716 Unterschleißheim, Ohmstraße 4,
Edisonpark, Haus C, 3. Etage.

I. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für die IC Immobilien Holding AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 30.06.2015 festgestellt und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrates sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
5.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der IC Immobilien Holding AG besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt wurden.

Herr Dr. Heck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 19.08.2015 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Ergänzungswahl folgende Person zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Herr Gerd Hille, Jahrgang 1948, ist Geschäftsführender Gesellschafter der Hille GmbH Unternehmensberatung, war zuletzt bis Januar 2015 als Geschäftsführer der LBBW Immobilien Management GmbH tätig.

Herr Hille hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate und keine Beiratsmandate in Gesellschaften mit gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Von den insgesamt ausgegebenen 3.011.664 Stückaktien der Gesellschaft, die je ein Stimmrecht gewähren, sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 3.011.664 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind gemäß § 16 der Satzung der IC Immobilien Holding AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 29.07.2015, 00:00 Uhr beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse oder der angegebenen Faxnummer oder E-Mail-Adresse

bis spätestens am 12.08.2015, 24:00 Uhr

zugehen:
1) per Post an BADER & HUBL GmbH
HV IC AG 2015
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen

oder
2) per Telefax an +49 (0)7142 / 788 66 755

oder
3) per E-Mail an hauptversammlung@baderhubl.de

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Im Falle der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Absatz 8 AktG die Regelungen des § 135 Absatz 1 bis 7 sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Bitte stimmen Sie sich daher bei diesem Personenkreis mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

BADER & HUBL GmbH
HV IC AG 2015
Wilhelmshofstraße 67, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: +49 (0)7142 / 788 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.

Ein Vollmachtformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Wir bitten Sie, Verständnis dafür zu haben, dass wir jedem Aktionär nur bis zu zwei Eintrittskarten zuschicken können. Zugleich bitten wir Sie, ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen, sich frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung ernsthaft beabsichtigen. Sie erleichtern damit die Organisation der Hauptversammlung.

Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.

Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Ge­sellschaft, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum 18.08.2015 bis 24:00 Uhr unter der folgenden Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

BADER & HUBL GmbH
HV IC AG 2015
Wilhelmshofstraße 67, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: +49 (0)7142 / 788 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der Stimmrechte der Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z.B. Wortmeldungen oder das Stellen von Anträgen können nicht entgegengenommen werden. Zu beachten ist weiter, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Falle einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung im Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt sind und diesbezüglich nur in der Hauptversammlung Weisungen erteilt werden können.

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 150.583 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 25.07.2015 zugegangen sein. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Bitte verwenden Sie dazu folgende Adresse:

IC Immobilien Holding AG
Vorstand
Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim

Die Antragsteller haben gemäß § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG in Verbindung mit dem in entsprechender – das heißt in angepasster Form – anzuwendenden § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Die Gesellschaft wird insoweit den Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller mindestens seit dem Beginn des 20.05.2015, 00.00 Uhr Inhaber der Aktien sind und diese Aktien jedenfalls bis zum Beginn des Tages der Absendung des Verlangens auf Ergänzung der Tagesordnung halten. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter www.ic-group.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung veröffentlicht. Mitveröffentlicht werden der Name des Aktionärs, eine etwaige Begründung sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus können Aktionäre der IC Immobilien Holding AG Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung („Gegenanträge“) sowie Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsratsmitgliedes und/oder der Abschlussprüfer übersenden („Wahlvorschläge“). Gegenanträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu übermitteln an:

IC Immobilien Holding AG
Anträge zur HV 2015
Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim
Telefax: +49 (0)89 / 55 22 7 – 355

Anderweitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach § 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also am 04.08.2015 bis 24:00 Uhr bei o.g. Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.ic-group.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung veröffentlicht.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht (§ 131 Abs. 1 AktG).

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31.12.2014, der Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Sie können im Internet unter www.ic-group.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung heruntergeladen und in den Geschäftsräumen der IC Immobilien Holding AG, Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kosten­frei zugesandt.

Unterschleißheim, im Juli 2015

IC Immobilien Holding AG

Der Vorstand

Marc Balkenhol Joachim Sauer

Anfahrt

IC Immobilien Holding AG
Edisonpark, Haus C
Ohmstraße 4 · D-85716 Unterschleißheim
Telefon +49 (0) 89 55 22 7 – 0 · Fax +49 (0) 89 55 22 7 – 355
E-Mail: investor.relations@ic-group.de
www.ic-group.de

A: Anfahrtswege mit dem Auto

Vom Flughafen München – Franz Josef Strauß: Die A92 in Richtung Stuttgart fahren. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn verlassen und an der Ampel links abbiegen. An der nächsten Ampel rechts in die Landshuter Straße ins Gewerbegebiet abbiegen. Nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.

Von der Stadtmitte München (via Autobahn): Die A9 Richtung Nürnberg fahren – am Autobahnkreuz Neufahrn Richtung Stuttgart A92. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn verlassen und an der Ampel links abbiegen. An der nächsten Ampel rechts in die Landshuter Straße ins Gewerbegebiet abbiegen. Nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.

Von der Stadtmitte München (via Bundesstraße): Auf der Ingolstädter Straße stadtauswärts. Rechts auf die B13 Richtung Ingolstadt abbiegen. Ca. 8 km geradeaus, bis Sie links die Ausschilderung „Gewerbegebiet Unterschleißheim“ sehen. An der Ampel links abbiegen, nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.

Aus Richtung Salzburg – A8: Auf der A8 Richtung München bis zum Kreuz München-Süd (Brunnthal-Dreieck). Ab hier die A99 Richtung Flughafen/Nürnberg bis Kreuz München-Nord. Ab hier die A9 bis Autobahnkreuz Neufahrn. Am Autobahnkreuz Neufahrn Richtung Stuttgart A92. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn verlassen und an der Ampel links abbiegen. An der nächsten Ampel rechts in die Landshuter Straße ins Gewerbegebiet abbiegen. Nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.

Aus Richtung Nürnberg – A9: Auf der A9 Richtung München bis zum Autobahnkreuz Neufahrn. Am Autobahnkreuz Neufahrn Richtung Stuttgart A92. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn verlassen und an der Ampel links abbiegen. An der nächsten Ampel rechts in die Landshuter Straße ins Gewerbegebiet abbiegen. Nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.

Aus Richtung Stuttgart – A8: Auf der A8 Richtung München bis Dreieck München/Eschenried. Hier auf die A99 Richtung Nürnberg/Flughafen/Salzburg. Am Autobahndreieck M-Feldmoching auf die A 92 Richtung Deggendorf/Nürnberg/Flughafen. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn verlassen. An der Ampel geradeaus. Nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fah­ren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.

Aus Richtung Lindau – A96: Auf der A96 Richtung München bis zum Autobahndreieck mit Auffahrt auf die A99 Richtung Nürnberg/Salzburg/Flughafen. Der A99 ca. 20 km folgen und am Autobahn­dreieck M-Feldmoching auf die A92 Richtung Deggendorf/Nürnberg/Flughafen. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn verlassen. An der Ampel geradeaus. Nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.

B: Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Von der Stadtmitte München (via S-Bahn): Mit der Linie S1 in Richtung Freising/Flughafen bis Unterschleißheim. Dann mit dem Bus S 219 B bis Ohmstraße fahren (Haltestelle vor dem Haus) oder mit dem Taxi (ca. Euro 8). Alternativ bis zur S-Bahnhaltestelle Lohhof (ca. 15 Min. Gehweg: In Unterführung links laufen; 1. Str. links; nächste Str. rechts; nächste links; dann ca. 800 m geradeaus bis Edisonpark)

Vom Flughafen München – Franz Josef Strauß: Mit der Linie S1 bis Unterschleißheim. Danach Vorgehensweise wie oben in Gegenrichtung.

Vom Flughafen erreichen Sie uns auch sehr schnell mit dem Taxi.

Der Empfang ist im 3. OG des Hauses C im Edisonpark. Bitte den Aufzug vorne am Haupteingang benutzen.

Parkplätze: Hofeinfahrt Ohmstraße; 20 m geradeaus; Einfahrt Garage links neben Eingang Haus C; rechte Rampe hochfahren; rechts um die Ecke zu den freien Parkplätzen mit der Beschriftung IC.

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