ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank – Gegenantrag zu Punkt 6 a und 6 b der Tagesordnung der Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Gegenantrag zu Punkt 6 a und 6 b der Tagesordnung der Hauptversammlung am 9. September 2019 28.08.2019

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Gegenantrag zu Punkt 6 a und 6 b der Tagesordnung der Hauptversammlung
am 9. September 2019

Gemäß § 127 in Verbindung mit §§ 126, 125 AktG teilen wir Ihnen mit, dass der Aktionär Heinz Kramer, Oberursel zu Punkt 6 a und
6 b der Tagesordnung der am 9. September 2019 stattfindenden Hauptversammlung folgenden Gegenantrag nebst Begründung übersandt hat:

Es folgt die Veröffentlichung der Abschrift des Textes:

1.

„Gegenantrag zu TOP 6a) der Tagesordnung:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/2019 neben der Erstattung ihrer Auslagen (einschließlich der ggf. auf ihre Aufsichtsratsbezüge oder ihre Auslagen entfallenden Umsatzsteuer) eine feste Vergütung in Höhe von jeweils 10.000,– Euro netto für die Zeit vom 01.04.18 bis 30.09.18 und 3.000,– Euro netto für die Zeit vom 01.10.18–31.03.19 pro rata temporis. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages.

Begründung:

Die Geschäftsentwicklung war in der zweiten Hälfte des abgelaufenen Geschäftsjahres sehr enttäuschend. Den Vergütungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Mitglieder des Aufsichtsrats kann ich daher nicht nachvollziehen. Schon gar nicht passt er zu der vorgeschlagenen drastischen Dividendenkürzung von 15 auf 4 Eurocents. Die Vergütung des Aufsichtsrats steht aus meiner Sicht außer Verhältnis zum Geschäftsergebnis.

2.

Gegenantrag zu TOP 6b) der Tagesordnung:

Der Beschlussantrag von Vorstand und Aufsichtsrat nach TOP 6 b) wird fallengelassen.

Begründung:

Eine Vergütung für Sitzungen, die keine positiven Ergebnisse bringen, ist abzulehnen.“

 

Der Vorstand

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