ICF Kursmakler AG Frankfurt am Main – Hauptversammlung

 

ICF KURSMAKLER AG
Frankfurt am Main
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Montag, dem 15. September 2014, um 14.00 Uhr
in der Villa Bonn, Siesmayerstr. 12, 60323 Frankfurt a.M., stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.


TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die ICF Kursmakler AG und den Konzern zum 31. März 2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. März 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 477.541,20 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,05 je umlaufender Stückaktie,
d.h. bei 9.378.000 Stückaktien à Euro 1,00 insgesamt Euro 468.900,00
Gewinnvortrag Euro 8.641,20
Bilanzgewinn Euro 477.541,20
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013/2014 amtiert haben, zu entlasten,
a)

Herrn Bernd Gegenheimer für seine Amtszeit vom 1.04.2013–31.03.2014
b)

Herrn Roland Grundstein für seine Amtszeit vom 1.04.2013–31.03.2014 und
c)

Herrn Patrick Thielmann für seine Amtszeit vom 1.04.2013–31.03.2014.

(Es erfolgt eine Einzelabstimmung pro Vorstandsmitglied).
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013/2014 amtiert haben, für diesen Zeitraum zu entlasten.
a)

Herrn Franz A. Rüegg für seine Amtszeit vom 1.04.2013–31.03.2014
b)

Herrn Prof. Dr. Rüdiger von Rosen für seine Amtszeit vom 1.04.2013–31.03.2014
c)

Herrn Ulrich Caspar für seine Amtszeit vom 1.04.2013–31.03.2014.
d)

Herrn Dr. Stefan G. Flach für seine Amtszeit vom 1.04.2013–31.03.2014
e)

Herrn Rainer Roubal für seine Amtszeit vom 1.04.2013–31.03.2014.

(Es erfolgt eine Einzelabstimmung pro Aufsichtsratsmitglied).
5.

Beschlussfassung über die Bewilligung der Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013/2014 eine Vergütung wie folgt zu gewähren:
a)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013/2014 neben der Erstattung ihrer Auslagen (einschließlich der ggf. auf ihre Aufsichtsratsbezüge oder ihre Auslagen entfallenden Umsatzsteuer) eine feste Vergütung in Höhe von jeweils Euro 20.000,–. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages.
b)

Zusätzlich zur festen Vergütung nach Ziffer a) erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt als variable Vergütung 1% des Bilanzgewinns der Gesellschaft, dieser vermindert um einen Betrag von 4% der auf das Grundkapital geleisteten Einlagen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 4/15, der stellvertretende Vorsitzende 3/15 und jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats 2/15 der variablen Vergütung. Die Höhe der variablen Vergütung ist auf das Vierfache der Festvergütung je Aufsichtsrat begrenzt. Die variable Vergütung ist innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Hauptversammlung zahlbar, die über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt.
c)

Für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils Euro 500,–, wobei der Vorsitzende des Ausschusses das Doppelte dieses Betrages erhält. Die Höhe der zu vergütenden Sitzungsgelder ist je Aufsichtsratsmitglied auf das Einfache der festen Vergütung dieser Person beschränkt.
6.

Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 war das ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Roland Grundstein, gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 der Satzung anlässlich seiner Bestellung zum ordentlichen Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 1. Januar 2014 durch Amtsniederlegung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. September 2014 scheiden gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung die Aufsichtsratsmitglieder Herr Prof. Dr. Rüdiger von Rosen, Herr Ulrich Caspar und Herr Dr. Stefan G. Flach durch Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus.
a)

Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl der nachfolgend benannten ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung vor:

Herr Prof. Dr. Rüdiger von Rosen, Geschäftsführer, Frankfurt a.M.

Herr Ulrich Caspar, Unternehmensberater, Landtagsabgeordneter, Frankfurt a.M.

Die Wahl der wiedergewählten Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2018.
b)

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Stefan G. Flach, Finanzberater, Trainer, Versicherungsvermittler, Königstein

für den Rest der ursprünglichen Amtsdauer von Herrn Grundstein, das heißt für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015, zum Aufsichtsratsmitglied wieder zu wählen.
c)

Der Aufsichtsrat schlägt ferner die Neuwahl vor von:

Herrn Werner Suhl, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bad Soden.

Die Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2018.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Vertretern ausschließlich der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.
7.

Vergütung
a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, zu beschließen, dass die variable Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter der ICF Kursmakler AG bis zu 200 % der fixen Vergütung betragen darf.
b)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zu beschließen, dass die variable Vergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied bis zu 200 % der fixen Vergütung betragen darf.

Begründung:

Gemäß der gesetzlichen Neuregelung in § 25 a Abs. 5 Kreditwesengesetz (KWG) darf die variable Vergütung vorbehaltlich eines Beschlusses der Hauptversammlung nach § 25 a Abs. 5 Satz 5 KWG jeweils 100 % der fixen Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter und für jedes einzelne Vorstandsmitglied nicht überschreiten. Die Anteilseigner können jedoch über die Billigung einer höheren variablen Vergütung, die 200 % der fixen Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter und jedes einzelne Vorstandsmitglied nicht überschreiten darf, beschließen. Entsprechende Beschlussanträge werden hiermit gestellt. Gründe für die erbetene Billigung einer höheren variablen Vergütung, die in Zeiten positiver Ertragsentwicklung bis zu 200 % betragen darf, sind: Teilhabe an dem gemeinsam geschaffenen Erfolg, Unternehmensbindung und Motivation. Aufgrund der sehr guten Eigenmittelausstattung hat die höhere variable Vergütung nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat keinen Einfluss auf die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung.
8.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG, Bockenheimer Landstraße 66, 60323 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu bestellen.
9.

Beschlussfassung über Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt geändert:
„Die Gesellschaft führt die Firma
ICF [Kursmakler] BANK AG Wertpapierhandelsbank.“

Begründung:
Aufgrund der gesetzlichen Abschaffung des Kursmaklerwesens erscheint die derzeitige Firmenbezeichnung nicht mehr zeitgemäß.

§ 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gesellschaft führt die Firma
ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank.“

Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung:

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind ausschließlich diejenigen Aktionäre zugelassen, die sich bis spätestens Montag, den 8. September 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechtes nachgewiesen haben. Der Nachweis erfolgt durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, somit auf Montag, den 25. August 2014, 00:00 Uhr, zu beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen unter folgender Adresse bei der Gesellschaft eingehen:

ICF Kursmakler AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
FAX 089 5400-2519
hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten oder durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter setzt voraus, dass der Aktionär sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und seine Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Eine Stimmabgabe auf schriftlichem oder elektronischem Wege (Briefwahl) ist nicht zugelassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, durch (Computer-)Fax oder durch elektronische Nachricht (E-Mail) zu erteilen. Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 Aktiengesetz genügt es, wenn die Vollmachterklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Der Aktionär kann dem Bevollmächtigten Weisungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts erteilen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

ICF Kursmakler AG
Frau Dr. Annette Kliffmüller-Frank
Kaiserstraße 1
60311 Frankfurt am Main
Fax-Nr. 069 92877-355

Bis zum Ablauf des 31. August 2014, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich durch Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Diese Unterlagen werden zusammen mit dieser Einladung darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Kaiserstraße 1, 60311 Frankfurt a.M., zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr) zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt.

 

Frankfurt am Main, den 30. Juni 2014

ICF Kursmakler AG

Der Vorstand

 

Anhang/Zusatzinformation

WKN 747244
ISIN DE0007472441

Frau Dr. Patricia Weisbecker
wurde als Stimmrechtsvertreterin von der Gesellschaft benannt.
ICF Kursmakler AG · Kaiserstraße 1 · 60311 Frankfurt am Main
Investor Relations · Gabriele Becker
Tel: 069 92877-370 · Fax-Nr. 069 92877-355 · E-Mail g.becker@icfag.de

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