ICF Systems AG Frankfurt am Main – Hauptversammlung

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ICF Systems AG

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 3. September 2014, um 11.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Hochstraße 35–37, 2. OG stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des Berichtes über die Erstellung des Jahresabschlusses der ICF Systems AG per 31. März 2014, des Abhängigkeitsberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. März 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 633.446,42 wie folgt zu verwenden:

Gewinnvortrag 01.04.2013 € 596.517,33
Jahresüberschuss 2014 € 71.504,31
Einstellung in die gesetzliche Rücklage € 3.575,22
Einstellung in andere Gewinnrücklagen € 31.000,00
Bilanzgewinn € 633.446,42
Gewinnvortrag € 633.446,42
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstandes, Herrn Michael Krug und Herrn Roland Grundstein, für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2013/2014 zu entlasten.

(Es erfolgt eine Einzelabstimmung pro Vorstandsmitglied)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013/2014 amtiert haben zu entlasten.

(Es erfolgt eine Einzelabstimmung pro Aufsichtsratsmitglied)

5.

Beschlussfassung über die Bewilligung der Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013/2014 eine Gesamtvergütung von EUR 22.500 netto zu gewähren, wovon der Vorsitzende EUR 10.000 der stellvertretende Vorsitzende EUR 7.500 und das weitere Mitglied EUR 5.000 erhalten sollen.

6.

Beschlussfassung über zwei Neuwahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 03. September 2014 endet gemäß § 8 Ziffer 2 Satz 1 der Satzung die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Bernd Gegenheimer, sowie die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrates, Herrn Rainer Roubal.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung für die nächste Amtszeit die Wiederwahl der nachfolgend benannten ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrat vor:

Herr Bernd Gegenheimer, Bad Vilbel
Bankkaufmann

Herr Rainer Roubal, Frankfurt
Bankkaufmann

Die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes erfolgt gemäß § 8 Ziffer 2 Satz 3 der Satzung, damit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2018.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Vertretern ausschließlich der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind ausschließlich diejenigen Aktionäre zugelassen, die sich bis spätestens Mittwoch, den 27. August 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis erfolgt durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, somit auf Mittwoch, den 13. August 2014, 00:00 Uhr, zu beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen unter folgender Adresse bei der Gesellschaft eingehen:

ICF Systems AG
z.H. Bianca Dickhardt
Hochstraße 35–37
60313 Frankfurt am Main

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Aktionär sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und seine Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Eine Stimmabgabe auf schriftlichem oder elektronischem Wege (Briefwahl) ist nicht zugelassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, durch (Computer-)Fax oder durch elektronische Nachricht (E-Mail) zu erteilen. Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 Aktiengesetz genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Der Aktionär kann dem Bevollmächtigten Weisungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts erteilen.

Gegenanträge von Aktionären zu einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

ICF Systems AG
z.H. Bianca Dickhardt
Hochstraße 35–37
60313 Frankfurt am Main

Bis zum Ablauf des 19. August 2014, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge von Aktionären werden unverzüglich durch Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Diese Unterlagen werden zusammen mit dieser Einladung darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Hochstraße 35–37, 60313 Frankfurt am Main zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr) zur Einsicht für die Aktionäre ausgelegt.

 

Frankfurt am Main, den 16. Juni 2014

ICF Systems AG

– Der Vorstand –

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