IDEA AG – Hauptversammlung 2016

IDEA AG

München

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015/2016

Wir laden hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Montag, 28. November 2016, um 12.00 Uhr, in den Amtsräumen des Notars Dr. Hans-Joachim Vollrath, Sonnenstraße 9, 80331 München, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.
Tagesordnung

1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. März 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 (1. April 2014 – 31. März 2015)

Die genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der IDEA AG, c/o Acconsis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schloßschmidstraße 5, 80639 München, Deutschland zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden auf Anfrage unverzüglich kostenfrei an die Aktionäre versandt. Ferner werden die vorstehend genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort auch näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss der Hauptversammlung zu fassen.

Da kein Bilanzgewinn besteht, ist auch kein Beschluss über die Ergebnisverwendung zu fassen.

2.
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. März 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 (1. April 2015 – 31. März 2016); Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der IDEA AG zum 31. März 2016

Die genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der IDEA AG, c/o Acconsis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schloßschmidstraße 5, 80639 München, Deutschland, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden, zeitgleich mit der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung, an die Aktionäre versandt. Ferner werden die vorstehend genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort auch näher erläutert werden. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 zum 31. März 2016 der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 zum 31. März 2016 festzustellen.

Da kein Bilanzgewinn besteht, ist kein Beschluss der Hauptversammlung über die Ergebnisverwendung zu fassen.

3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands in den Geschäftsjahren 2014/2015 und 2015/2016 für diese Zeiträume zu entlasten.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung für die Geschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016 in getrennten Beschlussfassungen abzustimmen.

4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats in den Geschäftsjahren 2014/2015 und 2015/2016 für diese Zeiträume zu entlasten.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung für die Geschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016 in getrennten Beschlussfassungen abzustimmen.

5.
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Derzeit sind drei Aufsichtsratsmitglieder im Amt. Sie wurden bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Ihre Amtszeit endet daher mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird.

Die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachstehend unter lit. a) bis c) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. November 2016 in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Dr. Graham Joseph Blaker, unabhängiger Aufsichtsrat und Unternehmensberater, wohnhaft in Bucks, Großbritannien;

b)

Herrn John Mayo, Geschäftsführer von Celtic Pharma Coöperatieve U.A., Amsterdam, Niederlande, wohnhaft in London, Großbritannien; und

c)
Herr George Iliffe, Geschäftsführer, wohnhaft in London, Großbritannien.

Es ist beabsichtigt, die Wahl im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

6.
Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder (Satzungsänderung)

Derzeit sind drei Aufsichtsratsmitglieder im Amt. Nach der gegenwärtigen Fassung der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Da beabsichtigt ist, den Aufsichtsrat auch in Zukunft mit drei Mitgliedern zu besetzen, soll die Satzung entsprechend angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 12 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der IDEA AG, der einen Aufsichtsrat mit sechs Mitgliedern vorsieht, wird wie folgt geändert:

„Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“

II.
Freiwillige Hinweise zur Vertretung

Ein Aktionär, der nicht persönlich an der ordentlichen Hauptversammlung teilnimmt, kann sich nach Maßgabe des § 18 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft vertreten lassen.

 

München, im Oktober 2016

IDEA AG

Der Vorstand

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