IFA Hotel & Touristik AG – Erwerb und Verwendung eigener Aktien

IFA Hotel & Touristik AG

Duisburg

– ISIN DE0006131204 –

Veröffentlichung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG – Beschlussfassung über die
Ausübung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Wie im Bundesanzeiger vom 22. Juli 2015 bekannt gemacht, hat die ordentliche Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG am 16. Juli 2015 dem Vorstand der Gesellschaft die Ermächtigung erteilt, bis zum 15. Juli 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und nach Maßgabe der näheren Bestimmung des am 8. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichen Beschlussvorschlags zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung zu verwenden. Der Vorstand hat am 1. Dezember 2015 von dieser Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und beschlossen, ab dem 2. Dezember 2015 bis zum Ablauf des 1. März 2016 insgesamt bis zu 38.460 eigene Aktien erwerben zu wollen.

 

Duisburg, im Dezember 2015

IFA Hotel & Touristik AG

Der Vorstand

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