IFM Immobilien AG – Hauptversammlung 2018

IFM IMMOBILIEN AG

Heidelberg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Montag, den 18. Juni 2018, um 11.00 Uhr

im Westend Sky Conference Center, Ulmenstr. 30, 60325 Frankfurt am Main (Konferenzräume London/Wien), stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft ein (Einlass ab 10.00 Uhr).

Die Hauptversammlung hat die folgende

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der IFM Immobilien AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 gebilligt und damit nach den aktienrechtlichen Vorschriften festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der IFM Immobilien AG in dem Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR 15.582.050,41 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung an die Aktionäre
durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,16 je dividendenberechtigter Stückaktie
(insgesamt 9.525.999 dividendenberechtigte Stückaktien)

EUR

1.524.159,84

b) Gewinnvortrag EUR 14.057.890,57
Bilanzgewinn EUR 15.582.050,41

Bei dem Gewinnverwendungsvorschlag sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Sofern sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändert, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag, welcher unverändert eine Dividende von EUR 0,16 je dividendenberechtigte Aktie vorsehen wird, zur Abstimmung stellen. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Kaare M. Krane hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2018 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat der IFM Immobilien AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziff. 8 Abs. (1) der Satzung aus drei Mitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

„Jørn Bertil Lyshoel, wohnhaft in Oslo/Norwegen, Vice President und Leiter des Investmentbereichs der Toluma AS, Lysaker, Norwegen, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 zu beschließen hat, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.“

6.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Nach § 14 Absatz 1 der Satzung wird die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats durch Beschluss der Hauptversammlung bestimmt. Mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2018 sollen die Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütung erhalten.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

„Der Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2016 zu TOP 7 wird aufgehoben. Die Hauptversammlung beschließt nach § 14 Absatz 1 der Satzung, dass die Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütung erhalten sollen. Vergütungsansprüche für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung vom 18. Juni 2018 bleiben unberührt.“

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung unter der nachfolgend angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse rechtzeitig angemeldet haben:

IFM Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Als ein solcher Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den Beginn des 28. Mai 2018 (0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2018 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären in der Zeit vor der Hauptversammlung, die gemäß § 126 AktG zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

IFM Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 666
E-Mail: ifm@better-orange.de

 

Heidelberg, Mai 2018

IFM Immobilien AG

Der Vorstand

Comments are closed.