IFM Immobilien AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IFM Immobilien AG
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 22.07.2019

IFM IMMOBILIEN AG

Heidelberg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 29. August 2019, um 11:00 Uhr

im Heidelberg Marriott Hotel, Vangerowstraße 16, 69115 Heidelberg, (Raum Ernst Bloch), stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft ein (Einlass ab 10:00 Uhr).

Die Hauptversammlung hat die folgende

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der IFM Immobilien AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 gebilligt und damit nach den aktienrechtlichen Vorschriften festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der IFM Immobilien AG in dem Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 12.110.517,72 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung an die Aktionäre EUR 11.621.718,78
durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 1,22 je dividendenberechtigter Stückaktie (insgesamt 9.525.999 dividendenberechtigte Stückaktien)
b) Gewinnvortrag EUR 488.798,94
Bilanzgewinn EUR 12.110.517,72

Bei dem Gewinnverwendungsvorschlag sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Sofern sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändert, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag, welcher unverändert eine Dividende von EUR 1,22 je dividendenberechtigte Aktie vorsehen wird, zur Abstimmung stellen. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Die IFM Immobilien AG unterliegt als kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB keiner allgemeinen gesetzlichen Prüfungspflicht. Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit dennoch eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt. Dies ist auch für den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 vorgesehen. Gleichzeitig soll für diesen Jahresabschluss ein Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung bestellt sein, falls die Gesellschaft eine Maßnahme durchführt, der ein durch einen Abschlussprüfer geprüfter Jahresabschluss zugrunde zu legen ist (insbesondere nach § 209 AktG im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, auch in Verbindung mit einer gleichzeitig geschlossenen Kapitalherabsetzung).

Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung

Die Satzung der Gesellschaft soll dahingehend geändert werden, dass künftig die Möglichkeit für den Vorstand besteht, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn vorzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Ziff. 19 der Satzung wird um folgenden Absatz (3) ergänzt:

„Der Vorstand ist ermächtigt, nach Ablauf des Geschäftsjahres auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn nach Maßgabe von § 59 AktG einen Abschlag an die Aktionäre der Gesellschaft zu zahlen.““

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung unter der nachfolgend angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse rechtzeitig angemeldet haben:

IFM Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Als ein solcher Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den Beginn des 8. August 2019 (0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 22. August 2019 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.

Gegenanträge von Aktionären in der Zeit vor der Hauptversammlung, die gemäß § 126 AktG zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

IFM Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 666
E-Mail: ifm@better-orange.de

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Die IFM Immobilien AG verarbeitet als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten, um diesen die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Aktiengesetz (AktG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Betroffenen erhalten sie unter:

http://ifm.ag/de/hauptversammlung.html

 

Heidelberg, Juli 2019

IFM Immobilien AG

Der Vorstand

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