IFTA AG – 24. Hauptversammlung

IFTA AG
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer 613 680

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 24. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 03.07.2015, 11:00 Uhr in Berlin, ABACUS Tierpark Hotel, Franz-Mett-Str. 3–9, 10319 Berlin-Lichtenberg (U-Bahnhof Tierpark, Linie U 5), Tel. 030-51 62-0, ein. Der Einlass erfolgt ab 10:00 Uhr.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFTA AG für das Geschäftsjahr 2014, des Lageberichtes und des Vorschlages des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Die genannten Unterlagen können bis einschließlich 02.07.2015 in den Geschäftsräumen am Sitz der IFTA AG, Neukirchstr. 26, 13089 Berlin, montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr und am 03.07.2015 ab 10:00 Uhr am Tagungsort der Hauptversammlung, ABACUS Tierpark Hotel, Franz-Mett-Str. 3–9, 10319 Berlin-Lichtenberg, eingesehen werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden die vorgelegten Unterlagen am Tag der Hauptversammlung erläutern. Eine Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 190.960,95 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit dem Ablauf der am 03.07.2015 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 9 Ziff. 1 der Satzung der IFTA AG aus drei Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder

Herrn Steffen Kühn, Rechtsanwalt, Berlin

Herrn Michael Sillat, Diplom-Agraringenieur und Projektkoordinator, Leipzig

Herrn Dieter Knauf, Unternehmensberater, Biesenthal

gemäß § 9 Ziff. 2 der Satzung der IFTA AG bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden.
6.

Beschlussfassung zur Regelung der Entgelte für Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied eine feste Vergütung von Euro 6.000,00 pro Jahr sowie anrechenbare Reisekosten im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit erhält. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Eineinhalbfache.
7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ATG Allgäuer Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kempten/Allgäu zum Abschlussprüfer für das Jahr 2015 zu bestellen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Satzung der IFTA AG bestimmt bezüglich der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß §§ 19, 20 Folgendes:
§ 19
Rechte zur Teilnahme
1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
2.

Die Hinterlegung muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung erfolgen.
3.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut muss die hierüber auszustellende Bescheinigung mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einladung mitgeteilten Adresse zugehen.
§ 20
Stimmrecht

Je eine Stückaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigung ausgeübt werden; für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend.

Die Anschrift der Gesellschaftskasse lautet:

IFTA AG
– Gesellschaftskasse –
Neukirchstr. 26, 13089 Berlin

Eintrittskarten und Stimmkarten werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten erteilt.

Als besonderen Service bieten wir den berechtigten Aktionären an, dass sie sich auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können.

Anfragen, Mitteilungen, Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen bitten wir ausschließlich zu richten an:

IFTA AG
Neukirchstr. 26, 13089 Berlin
Tel.: 030 / 47 88 03-0 / Fax: 030 / 47 88 03-20

Berlin, im Mai 2015

IFTA AG

Der Vorstand

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