IFTA AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

IFTA AG

Berlin

WKN 613 680

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 07.07.2023, um 11:00 Uhr

im ABACUS Tierpark Hotel,
Franz-Mett-Str. 3-9, 10319 Berlin-Lichtenberg
(U-Bahnhof Tierpark, Linie U 5)

als Präsenzveranstaltung stattfindenden

32. ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr.

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFTA AG für das Geschäftsjahr 2022, des Lageberichtes und des Vorschlages des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Die genannten Unterlagen können bis einschließlich 06.07.2023 in den Geschäftsräumen am Sitz der IFTA AG, Neukirchstr. 26, 13089 Berlin, montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr und am 07.07.2023 ab 10:00 Uhr am Tagungsort der Hauptversammlung, ABACUS Tierpark Hotel, Franz-Mett-Str. 3-9, 10319 Berlin-Lichtenberg, eingesehen werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden die vorgelegten Unterlagen am Tag der Hauptversammlung erläutern. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 68.360,01 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung zur Regelung der Entgelte für Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied eine feste Vergütung von Euro 7.500,00 pro Jahr sowie anrechenbare Reisekosten im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit erhält. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Eineinhalbfache.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ATG Allgäuer Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kempten/​Allgäu zum Abschlussprüfer für das Jahr 2023 zu bestellen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Nachfolgende Hinweise erfolgen, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.

Die Satzung der IFTA AG bestimmt bezüglich der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß §§ 19, 20 Folgendes:

§ 19
Rechte zur Teilnahme

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

2.

Die Hinterlegung muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung erfolgen.

3.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut muss die hierüber auszustellende Bescheinigung mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einladung mitgeteilten Adresse zugehen.

§ 20
Stimmrecht

Je eine Stückaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigung ausgeübt werden; für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend.

Die Anschrift der Gesellschaftskasse lautet:

IFTA AG
– Gesellschaftskasse –
Neukirchstr. 26, 13089 Berlin

Eintrittskarten und Stimmkarten werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten erteilt.

Anfragen, Mitteilungen, Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich zu richten an:

IFTA AG
Neukirchstr. 26, 13089 Berlin

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht ausschließlich, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Mit den Daten von Gästen der Hauptversammlung wird entsprechend verfahren. Die IFTA AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

 

Berlin, im Mai 2023

IFTA AG

Der Vorstand

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