IGAT German Additive Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Nachfristsetzung zur Zahlung nicht einbezahlter Stammeinlage gem. § 64 AktG

IGAT German Additive Technologies Aktiengesellschaft

Flörsheim-Dalsheim

Bekanntmachung der Nachfristsetzung zur Zahlung nicht einbezahlter Stammeinlage gem. § 64 AktG

Die I.G.A.T. German Additive Technologies Aktiengesellschaft setzt der Change Capital Investors GmbH, Markt 31, 55116 Mainz zur Zahlung nicht einbezahlter Stammeinlage in Höhe von 2.500,00 € eine Nachfrist

bis zum

31.12.2020

mit der Androhung gem. § 64 AktG, nach Ablauf der Frist die Aktien und die geleisteten Einlagen für verlustig zu erklären.

 

Gunnar Müller-Henneberg
Abwickler/Liquidator der I.G.A.T. AG

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