IGAT German Additive Technologies Aktiengesellschaft
Flörsheim-Dalsheim
Bekanntmachung der Nachfristsetzung zur Zahlung nicht einbezahlter Stammeinlage gem. § 64 AktG
Die I.G.A.T. German Additive Technologies Aktiengesellschaft setzt der Change Capital Investors GmbH, Markt 31, 55116 Mainz zur Zahlung nicht einbezahlter Stammeinlage in Höhe von 2.500,00 € eine Nachfrist
bis zum
31.12.2020
mit der Androhung gem. § 64 AktG, nach Ablauf der Frist die Aktien und die geleisteten Einlagen für verlustig zu erklären.
Gunnar Müller-Henneberg
Abwickler/Liquidator der I.G.A.T. AG
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