IGP Advantag AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Berlin

ISIN: DE000A1EWVR2 /​/​ WKN: A1EWVR

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, 31. August 2022, um 10:30 Uhr

in Form einer

virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Möglichkeit des sog. COVID-19-Gesetzes zu nutzen und die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung wird daher in Bild und Ton über das Internet-Portal der Gesellschaft unter

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übertragen. Bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden besonderen Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung. Die Hauptversammlung findet in den Räumen des BITE Berlin, Rosenthaler Straße 38, 10178 Berlin, statt (Versammlungsort im Sinne des Aktiengesetzes).

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der IGP Advantag AG besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Nachdem Herr Friedrich Orth, Diplomingenieur, Hamburg, sein Aufsichtsratsmandat zum Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt hat, ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Dr. Markus Linnerz, selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in Bonn

Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Angaben zur Mitgliedschaft des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Herr Dr. Markus Linnerz ist Mitglied des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Köln (Vorsitz), Sanitätshaus Aktuell AG, Vettelschoß, sowie Wurmtal Beteiligungen AG, Übach-Palenberg.

ENDE DER TAGESORDNUNG

1.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Die Hauptversammlung wird nach Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570), zuletzt geändert durch Art. 15 und Art. 16 des Aufbauhilfegesetzes 2021 vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), („COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.

Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Versammlungsleiters, der beiden Vorstandsmitglieder und eventuell weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats sowie gegebenenfalls eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Räumen des BITE Berlin, Rosenthaler Straße 38, 10178 Berlin, statt. Zudem wird der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft anwesend sein.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können sich zur Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über das Aktionärsportal unter der Adresse

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zuschalten. Die Bild- und Tonübertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.

Wir bitten um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2.

Aktionärsportal und Zugang zum Aktionärsportal

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (s. nachfolgend) wird eine Zugangskarte mit weiteren Informationen zur Ausübung ihrer Rechte zugeschickt. Die Zugangskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten, mit denen die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten das unter der Adresse

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zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können. Das Aktionärsportal ist ab dem 10. August 2022 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten geöffnet. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll geben. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den Zugangsdaten, die Sie mit Ihrer Zugangskarte erhalten, einloggen. Detaillierte Hinweise zur Nutzung des Aktionärsportals und zu den verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Zugangskarte unter der Adresse

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Dort können sie auch weitere Einzelheiten zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen abrufen. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

3.

Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und die Möglichkeit zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insb. des Stimmrechts, und zur Ausübung der weiteren Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen), also bis Samstag, 27. August 2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz („Nachweis”) erforderlich und ausreichend. Ein Nachweis über den Anteilsbesitz durch den Letztintermediär i. S. d. § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür ausreichend.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf Mittwoch, 10. August 2022, 0:00 Uhr, zu beziehen („Nachweisstichtag”).

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einhergeht. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. die Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Der Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz am Nachweisstichtag muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft spätestens am Samstag, 27. August 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse („Anmeldeadresse“) eingehen:

IGP Advantag AG
c/​o UBJ. GmbH
IGP Advantag AG HV 2022
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: 040/​6378-5423, E-Mail: hv@ubj.de

Nach rechtzeitigem Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der o. g. Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erhalten die angemeldeten Aktionäre sog. Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN) für das Aktionärsportal abgedruckt sind. Der Zugang zum Aktionärsportal erfolgt über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

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Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre – ohne die mit der virtuellen Hauptversammlung verbundenen Aktionärsrechte einschränken zu wollen – frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.

4.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben. Hierfür steht vor der Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären das mit der Zugangskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Das Briefwahlformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular von der Website

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heruntergeladen werden. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, können Briefwahlstimmen ausschließlich bis zum 30. August 2022, 24:00 Uhr (eingehend), unter der folgenden Adresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden:

IGP Advantag AG
c/​o UBJ. GmbH
IGP Advantag AG HV 2022
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: 040/​6378-5423, E-Mail: hv@ubj.de

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts auch das unter der Adresse

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erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts über das Aktionärsportal ist ab dem 10. August 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen eventuell zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Absatz 2 AktG oder den §§ 126 und 127 AktG veröffentlicht wurden.

Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der Zugangskarte, die den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zugesandt wird, enthalten. Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Durchführung der elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal sind auf

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abrufbar.

5.

Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, etwa einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Der Bevollmächtigte kann die Rechte des Aktionärs ebenfalls nur im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer Vollmacht (auch an den Stimmrechtsvertreter), wie in diesen Teilnahmebedingungen angegeben, ausüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Ein Vollmachtsformular, das hierfür verwendet werden kann, findet sich auf den den Aktionären zugesandten Zugangskarten und steht unter

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zum Download zur Verfügung.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) wird weder vom Gesetz Textform verlangt, noch enthält die Satzung der Gesellschaft für diesen Fall besondere Regelungen. Nach § 135 AktG ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Überdies muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem bevollmächtigten Dritten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer dem Bevollmächtigen erteilten Vollmacht bedarf gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, der Widerruf oder die Änderung der Vollmacht ist der Gesellschaft an folgende Adresse zu übermitteln:

IGP Advantag AG
c/​o UBJ. GmbH
IGP Advantag AG HV 2022
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: 040/​6378-5423, E-Mail: hv@ubj.de

Eine an vorgenannte Adresse übersandte Vollmacht, ihr Nachweis oder Widerruf müssen aus organisatorischen Gründen so rechtzeitig übersandt werden, dass sie spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, 30. August 2022, 24:00 Uhr, eingegangen sind.

Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über das Aktionärsportal erteilt werden. Die Zuschaltung sowie die Ausübung von Aktionärsrechten über das Aktionärsportal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte versendeten Zugangsdaten erhält. Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung, ein darüber hinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform ist nicht erforderlich.

Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Absatz 2 AktG oder den §§ 126 und 127 AktG veröffentlicht wurden.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte enthält die Zugangskarte, die die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen und eine Beschreibung der Durchführung der Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal sind auf

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abrufbar.

6.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als Service bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, nicht aber für die Ausübung sonstiger Rechte zur Verfügung. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen sich wie vorstehend beschrieben fristgemäß zur Hauptversammlung anmelden sowie fristgemäß den Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs auszuüben. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein Ermessenspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthält sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme.

Ein Formular, das zur Vollmacht- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, findet sich auf den den Aktionären übersandten Zugangskarten und steht unter der Internetadresse der Gesellschaft unter

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zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht und Weisungserteilung an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft in Textform spätestens bis zum Dienstag, 30. August 2022, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

IGP Advantag AG
c/​o UBJ. GmbH
IGP Advantag AG HV 2022
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: 040/​6378-5423, E-Mail: hv@ubj.de

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter über das Aktionärsportal, wie nachstehend beschrieben, auch noch während der laufenden Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Über das Aktionärsportal erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter müssen bis zum Beginn der Abstimmung auf der Hauptversammlung erteilt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf der über das Internet erteilten Vollmachten oder eine Änderung über das Internet erteilter Weisungen möglich. Um das Aktionärsportal zu nutzen, bedarf es der auf der Zugangskarte abgedruckten erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN). Den Zugang zum Aktionärsportal erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter

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7.

Rechte der Aktionäre gem. §§ 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, Nummer 4, Satz 2 und 3 COVID-19-Gesetz

a)

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge von Aktionären gegen einen Verwaltungsvorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge nebst Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

IGP Advantag AG
Friedrichstraße 61, 10117 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 – 21015111, E-Mail: vorstand@igp-advantag.ag

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum Ablauf des Dienstag, 16. August 2022, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG im Internet unter

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zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds enthält.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

b)

Fragerecht

Das Fragerecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen bis spätestens einem Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Etwaige Fragen sind von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, das heißt bis zum Montag, 29. August 2022, 24:00 Uhr, über das unter

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zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft einzureichen. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen werden nicht mehr berücksichtigt werden. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Im Rahmen der Fragenbeantwortung wird der Fragesteller nicht namentlich benannt werden. Sofern er eine namentliche Nennung wünscht, ist dies explizit anzugeben.

c)

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert per Briefwahl oder über einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Ein Widerspruch kann ausschließlich über das Aktionärsportal unter

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eingelegt werden und ist von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

 

Unterlagen für Aktionäre

Ab der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung werden die folgenden Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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veröffentlicht:

Jahresabschluss IGP Advantag AG sowie Konzernabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Bericht des Aufsichtsrats

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

 

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung der IGP Advantag AG anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen oder als Aktionär oder Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung teilnehmen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder Ihre(n) Aktionärsvertreter. Dies geschieht, um unseren Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die IGP Advantag AG verarbeitet diese personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU- Datenschutz-Grundverordnung, des Aktiengesetzes sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unseren Datenschutzinformationen auf der Website der Gesellschaft unter:

https:/​/​igp-advantag.ag/​de/​datenschutz

 

Berlin, im August 2022

IGP Advantag AG

Der Vorstand

 

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