igr Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

igr Aktiengesellschaft

Rockenhausen

ISIN DE0005492003

Einladung zur 18. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlung ein.

Sie findet am

Freitag, dem 08. Juni 2018 um 15:00 Uhr

im Bürogebäude der igr AG, Luitpoldstraße 60 a,
67806 Rockenhausen, statt.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die igr AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 (01.01.2017 bis 31.12.2017) gebilligt. Er ist damit festgestellt.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen in unseren Geschäftsräumen, Luitpoldstraße 60 a, 67806 Rockenhausen, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2017 eine Dividende von 0,10 €/Aktie auszuschütten.

Der Bilanzgewinn wird wie folgt verwendet:

€ 50.000,00 in die Gewinnrücklage einzustellen
€ 81.240,36 auf neue Rechnung vorzutragen
€ 175.308,40 als Dividende auszuschütten (€ 0,10 je Aktie)
€ 306.292,00 sind ausschüttungsgesperrt
€ 612.840,76 Gesamt entspricht Bilanzgewinn netto
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, 68165 Mannheim, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Das Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Dr. Florian B. Kühbeck, wurde auf der Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28.08.2015 gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung bis zum Ablauf der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Seine Amtszeit endet somit mit der Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung am 08.06.2018.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den Vorschriften des § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 9 Abs. 1 der Satzung zusammen. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Florian B. Kühbeck für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Teilnahmeberechtigung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär der igr AG berechtigt. Aktionär ist, wer im Aktienbuch der igr AG eingetragen ist. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 1.900.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Von diesen Aktien sind zurzeit lediglich 1.753.084 Aktien stimmberechtigt, da das Stimmrecht aus 146.916 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht ausgeübt werden kann. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, müssen sich die Aktionäre bis spätestens 31.05.2018 bei der Gesellschaft (igr AG) ausschließlich mit dem beiliegenden Formular zur Hauptversammlung anmelden.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

 

Rockenhausen, im April 2018


Für den Vorstand

W. Andres               H. Bruch               U. Franzreb               B. Piechottka

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