Immobilien-Dienst Holding (DID) AG Hanau – Hauptversammlung

Immobilien-Dienst Holding (DID) AG

Hanau

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein
zur ordentlichen Hauptversammlung
am:

Freitag, den 29. August 2014,
Beginn 10:00 Uhr,

im Hotel Columbus,
Am Reitpfad 4,
63500 Seligenstadt-Froschhausen

Tagesordnung zur Hauptversammlung

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse:

a.

2012

b.

2013

2.

Bericht über die Lage der Gesellschaften einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB:

a.

DIV Deutscher ImmobilienberaterVerbund GmbH

b.

Immobilien-Dienst (DID) AG

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstand für die Geschäftsjahre:

a.

2012 – Raimund Wurzel

b.

2013 – Andreas Bender

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand 2012 – Raimund Wurzel für das Geschäftsjahr 2012 und dem aktuellem Vorstand Andreas Bender für das Jahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre:

a.

2012

b.

2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für beide Geschäftsjahre Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Aufrechterhaltung des Darlehensvertrages vom 01.01.2012 gegenüber des DIV Deutscher ImmobilienberaterVerbund GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufrechterhaltung des Vertrages um die begonnene Sanierung des DIV Deutscher ImmobilienberaterVerbund GmbH nicht zu gefährden.

Stimmrechte

Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.000 Aktien zum Nennwert von 2,50 €. Es bestehen Stimmrechte:

Raimund Wurzel = 48%
Gerd Geißendörfer = 26%
Frank Fuhrmann = 3%
Andreas Bender = 7%
Ellen Kophal-Book = 6%
Carsten Buksch = 6%
Ulf Nieber = 2%
Knut Cremer = 2%

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine Eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten muss mindestens acht Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Freitag, den 22. Agust 2014 (24:00 Uhr), zugehen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre (Besitzer von Vorzugsaktien sowie Stammaktien) berechtigt.

Zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur die Besitzer von Stammaktien berechtigt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung erfolgen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) vorweist.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die in der Fußzeile genannten Kontaktdaten der Gesellschaft per Briefversand, Telefax oder E-Mail übermitteln.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft übersandt, müssen diese aus organisatorischen Gründen ebenso bis spätestens Mittwoch, den 06. Juni 2014 (17:00 Uhr), eingehen.

Wir weisen darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung in Textform erforderlich ist.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre – Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen.

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden.

Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Hanau, April 2014

Immobilien-Dienst Holding (DID) AG

Der Vorstand

Andreas Bender

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