Immobilien-Dienst Holding (DID) AG – Hauptversammlung 2017

Immobilien-Dienst Holding (DID) AG

Hanau

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am:

Freitag den 24. November 2017
Beginn: 10:00 Uhr

im Plazahotel Hanau
Kurt-Blaum-Platz 6
63450 Hanau

Tagesordnung zur Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016

2.

Bericht über die Lage der Gesellschaft und der Beteiligungen

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für die Amtszeit 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für die Amtszeit im Jahre 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre (Besitzer von Vorzugsaktien sowie Stammaktien) berechtigt.

Zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Stammaktionäre berechtigt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung erfolgen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) vorweist.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung per Briefversand an die Adresse der Gesellschaft, Mittelstraße 18, 31275 Lehrte, per Fax unter 05132 – 8612219 bzw. den Vorstand per E-Mail bucksch@div-immobilien.de übermitteln.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wir weisen darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden.

Rechte der Aktionäre – Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen.

Bekanntzumachende Ergänzungsverlagen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden.

Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Lehrte, 23.10.2017

Immobilien-Dienst Holding (DID) AG

Vorstand – Carsten Bucksch

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