Immovaria Real Estate AG
Nürnberg
– Wertpapierkennnummer A0JK2B –
– ISIN DE000A0JK2B6 –
Eindeutige Kennung des Ereignisses: IR1032023oHV
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 21. März 2023 um 11:00 Uhr (MEZ) im
Terminal Airport Nürnberg
Mövenpick Restaurant & Konferenz Center Abflughalle, 1. Obergeschoss
Flughafenstr. 100
90411 Nürnberg
beginnenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 nebst Bericht des Aufsichtsrats |
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2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
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6. |
Beschlussfassung über die inhaltliche Streichung und Änderung von § 6 Abs. (7) der Satzung (Beschränkung der Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 AktG auf den Weg der elektronischen Kommunikation)
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7. |
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 6 der Satzung um einen neuen Absatz (11) zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
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8. |
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 6 der Satzung um einen neuen Absatz (12) zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 28. Februar 2023 (00:00 Uhr MEZ) (Nachweisstichtag bzw. Record Date), zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft ausschließlich unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis 14. März 2023 (24:00 Uhr MEZ) zugehen:
Immovaria Real Estate AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Nach Zugang der ordnungs- und fristgemäßen Anmeldung und eines Nachweises des Anteilsbesitzes werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Hinweise
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei der Immovaria Real Estate AG – sind in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der obenstehenden Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter „Teilnahme an der Hauptversammlung“).
Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und für den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. Die Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:
Immovaria Real Estate AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: immovaria@better-orange.de
Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person oder Institution im Sinne § 135 Abs. 8 Aktiengesetz bevollmächtigt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht auch das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.immovaria-real-estate.de/hauptversammlung.de.html
zum Download zur Verfügung.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Die persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der ordentlichen Hauptversammlung am 21. März 2023 gilt als Widerruf der erteilten Vollmacht an einen Dritten.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär hinsichtlich der Inhaberaktien nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise fristgerecht erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind – soweit es sich um Inhaberaktien handelt – nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 nebst Bericht des Aufsichtsrats der Immovaria Real Estate AG sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sind ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.immovaria-real-estate.de/hauptversammlung.de.html
zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lerchenbühlstr.18, 90419 Nürnberg, aus. Hier können sie während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.immovaria-real-estate.de/hauptversammlung.de.html
zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Immovaria Real Estate AG unter folgender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 24. Februar 2023 (24:00 Uhr MEZ) zugehen:
Immovaria Real Estate AG
Lerchenbühlstr. 18
90419 Nürnberg
Deutschland
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären in Sinne von § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Immovaria Real Estate AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: antraege@better-orange.de
Bis zum Ablauf des 06. März 2023 (24:00 Uhr MEZ) unter der vorstehenden Adresse ordnungsgemäß eingegangene mitteilungspflichtige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.immovaria-real-estate.de/hauptversammlung.de.html
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge werden für eine Veröffentlichung nicht berücksichtigt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 7.621.194 (siebenmillionensechshunderteinundzwanzigtausendeinhundertvierundneunzig) auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien). Jede Aktie gewährt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Satzung eine Stimme.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 715.004 eigene Aktien. Nach § 71 b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 6.906.190 Stück.
Hinweise zum Datenschutz
Europaweit gelten aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.immovaria-real-estate.de/hauptversammlung.de.html
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Nürnberg, im Februar 2023
Immovaria Real Estate AG
Der Vorstand