Immundiagnostik AktiengesellschaftBensheimWir laden unsere Aktionäre zu der am 08.06.2022, 13:00 Uhr, in den Geschäftsräumen ordentlichen Hauptversammlungein. I.
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1. |
Jahresabschluss 2021 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Immundiagnostik |
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr |
3. |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung |
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Walter Okon, Mannheim, zum Abschlussprüfer |
6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Nach Eintragung der Neufassung der Satzung gem. nachstehender Ziffer 7 der Tagesordnung Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Florian Kirscht, Doktorand (Master of Science, |
7. |
Neufassung der Satzung Die Satzung wurde zuletzt im Jahre 2001 neugefasst und soll nun aktualisiert werden. |
„Satzung
der Immundiagnostik AG
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
1. |
Die Firma der Gesellschaft lautet:
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2. |
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bensheim. |
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3. |
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
1. |
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Produktion, die Konfektionierung, |
2. |
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, |
§ 3 Bekanntmachungen
Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Bekanntmachungen nur im Bundesanzeiger. |
II. Grundkapital und Aktien
§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Ausschluss des Verbriefungsanspruchs
1. |
Das Grundkapital beträgt EUR 80.000,00. |
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2. |
Es ist eingeteilt in 1.600 Aktien im Nennbetrag von je EUR 50,00. |
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3. |
Die Aktien lauten auf den Inhaber. |
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4. |
Steht eine Aktie mehreren Berechtigten zu (z.B. Erbengemeinschaft), so können sie |
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5. |
Vom Grundkapital übernimmt Herr Dr. Franz Paul Armbruster 1.600 Aktien im Nennbetrag |
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6. |
Die Sacheinlagen gem. Abs. 5 werden in voller Höhe dadurch erbracht, dass
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III. Vorstand
§ 5 Zusammensetzung, Beschlüsse, Geschäftsordnung
1. |
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen, die vom Aufsichtsrat |
2. |
Der Aufsichtsrat bestimmt im Rahmen von Abs. 1 die Zahl der Mitglieder des Vorstands. |
3. |
Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden |
4. |
Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung |
5. |
Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan |
§ 6 Geschäftsführung, Vertretung
1. |
Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der |
2. |
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied |
3. |
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass alle oder einzelne Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt |
4. |
Der Aufsichtsrat hat in der Geschäftsordnung für den Vorstand oder durch Beschluss |
IV. Aufsichtsrat
§ 7 Zusammensetzung, Amtszeit
1. |
Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Ist der Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz |
2. |
Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden |
3. |
Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds |
4. |
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern kann die Hauptversammlung für die gleiche |
5. |
Die durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats können vor Ablauf |
6. |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt unter Einhaltung |
§ 8 Vorsitzender und Stellvertreter
1. |
Der Aufsichtsrat wählt unmittelbar im Anschluss an jede Hauptversammlung, die über |
2. |
Scheidet der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt aus, |
§ 9 Einberufung und Beschlussfassung
1. |
Möglichst in jedem Kalendervierteljahr soll der Aufsichtsrat einberufen werden. In |
2. |
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von |
3. |
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Der Aufsichtsrat |
4. |
Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an Beschlussfassungen des Aufsichtsrats dadurch |
5. |
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder geladen sind und mindestens |
6. |
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes |
7. |
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung |
8. |
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen |
§ 10 Geschäftsordnung
Der Aufsichtsrat kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen |
§ 11 Vergütung des Aufsichtsrats, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
1. |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten den Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der |
2. |
Weiter erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede persönliche Teilnahme an Sitzungen |
3. |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von |
V. Hauptversammlung
§ 12 Ort und Einberufung
1. |
Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einem anderen Ort in der |
2. |
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen |
3. |
Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. |
4. |
Die Einberufung muss mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Hauptversammlung erfolgen. |
§ 13 Durchführung der Hauptversammlung
1. |
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an |
2. |
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch |
3. |
Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung darf im Wege |
§ 14 Vorsitz in der Hauptversammlung
1. |
Die Hauptversammlung leitet der Vorsitzende des Aufsichtsrats, bei dessen Verhinderung |
2. |
Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie |
§ 15 Stimmrecht in der Hauptversammlung
1. |
Je EUR 50,00 Nennbetrag der Aktien gewähren eine Stimme. |
2. |
Das Stimmrecht beginnt mit der vollständigen Leistung der Einlage. |
3. |
Die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts kann schriftlich, per Telefax oder per |
§ 16 Beschlussfassung der Hauptversammlung
1. |
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 % des gesamten stimmberechtigten |
2. |
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen |
3. |
Wenn bei Wahlen im ersten Wahlgang keine Mehrheit erzielt wird, so werden die Bewerber |
§ 17 Niederschrift
1. |
Über die Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter |
2. |
Werden Beschlüsse gefasst, für die das Gesetz eine ¾ oder eine größere Mehrheit vorschreibt, |
VI. Jahresabschluss, Gewinn
§ 18 Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung
1. |
Soweit sich aus § 264 Abs. 1 S. 4 HGB nicht etwas anderes nicht ergibt, hat der Vorstand |
2. |
Der Vorstand hat den Jahresabschluss und einen etwaigen Lagebericht unverzüglich nach |
3. |
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, einen etwaigen Lagebericht des Vorstands |
4. |
Die Hauptversammlung, die über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Gewinnverwendung |
§ 19 Gewinnrücklagen
1. |
Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge |
2. |
Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so ist die Hälfte des Jahresüberschusses |
3. |
Bei der Berechnung des Jahresüberschusses gem. den vorstehenden Absätzen sind Beträge, |
§ 20 Gewinnverwendung
1. |
Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten |
2. |
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats |
3. |
In einem Kapitalerhöhungsbeschluss kann die Gewinnverteilung neuer Aktien abweichend |
VII. Schlussbestimmungen
§ 21 Änderungen der Satzungsfassung
Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren |
§ 22 Gründungsaufwand
Gemäß § 26 II AktG wird festgestellt, dass die Kosten der Gründung wie Gerichtskosten, |
II.
Durchführung der Hauptversammlung
1. |
Bevollmächtigte Sofern Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sie
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2. |
Datenschutzrechtliche Informationen Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Geburtsdatum,
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter folgender Adresse
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft nach näherer Maßgabe Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden |
Bensheim, den 28.04.2022
Vorstand