Impera Total Return AG
Frankfurt am Main
HRB 56564
ISIN DE0005751309 / WKN 575130
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir zu der am 29. August 2016 um 11.00 Uhr in der Gaststätte „Schnitzel Paul“, Oeser Straße 220, 65394 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Impera Total Return AG ein.
Tagesordnung
1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
2) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
3) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
4) |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KKM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH mit Sitz in München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
Auslage von Unterlagen
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1, der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Impera Total Return AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main, zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.
Anforderungen bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Impera Total Return AG |
Adressen für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Gegenanträge und Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an:
Impera Total Return AG |
Folgende Adresse steht für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:
Impera Total Return AG |
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Frankfurt am Main, im Juli 2016
Impera Total Return AG
Der Vorstand