impuls Finanzmanagement AG – Hauptversammlung 2017

impuls Finanzmanagement AG

Gersthofen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2017

Sehr geehrte Herren Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am

Montag, den 20. März 2017, 11.00 Uhr

in den Räumen der Gesellschaft, Dieselstraße 42, 86368 Gersthofen stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der impuls finanzmanagement AG für das Geschäftsjahr 2017

ein.

Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:

I. TAGESORDNUNG:

Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der impuls Finanzmanagement AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses der impuls Finanzmanagement AG nebst Konzernlagebericht jeweils für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015.

Tagesordnungspunkt 2
Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Herbert Nißel, Jürgen Oberhofer und Franz Xaver Bleicher für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Peter Ludwig, Albert Fendt, Klaus Wolf und Holger Ehses für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geschäftsansässig Schertlinstraße 23, 86159 Augsburg, zur Abschlussprüferin und zur Konzernabschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Tagesordnungspunkt 5
Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 eine Vergütung in Höhe von EUR 1.500,00, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Zweifache dieser Vergütung zu bewilligen.

Sollten Sie an der ordentlichen Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, so können Sie einen anderen Aktionär oder eine sonstige Person Ihrer Wahl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Die Vollmacht bedarf der Textform.

Gersthofen, den 14. Februar 2017

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.