INB Vision AG: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

INB Vision AG

Magdeburg

Bekanntmachung

Nachstehende Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an die Aktionäre und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der INB Vision AG (folgend: „Gesellschaft“) vom 09.12.2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 600.000 Euro um 500.000 Euro auf 1.100.000 Euro durch Ausgabe von 500.000 Stück neuen Namensaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 1,00 Euro ausgegeben.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist am 15.12.2020 in das Handelsregister B Stendal eingetragen worden.

Der Vorstand ist mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09.12.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist, Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Zur Vermeidung des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechtes fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit

vom 17.02.2021 bis 10.03.2021

bei der Gesellschaft auszuüben.

Zur Wahrung der Frist ist der Zugang des unterschriebenen Zeichnungsscheins in zweifacher Ausfertigung bei der INB Vision AG, Brenneckestraße 20, ZENIT Technology Park II in 39118 Magdeburg erforderlich. Eine Übersendung per Telefax oder per Email ist nicht ausreichend.

Während der Zeichnungsfrist kann ein Aktionär das Bezugsrecht oder Teile davon mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes und Genehmigung eines Aufsichtsratsmitgliedes auf einen anderen bestehenden Aktionär übertragen. Falls ein Aktionär eine entsprechende Übertragung seiner Bezugsrechte oder von Teilen seiner Bezugsrechte oder die Zeichnung zusätzlicher neuer Aktien über sein Bezugsrecht hinaus wünscht, bittet die Gesellschaft umgehend um entsprechende schriftliche Mitteilung bis zum 03.03.2021.

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 6:5 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Auf je sechs alte Aktien kann also jeder Aktionär fünf neue Aktien zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro pro neue Aktie zeichnen und beziehen.

Ein vorbereiteter Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung wird allen Aktionären per Post zugesandt. Wir bitten die Aktionäre, den Zeichnungsschein kurzfristig auszufüllen und in zweifacher Ausfertigung bis zum 10.03.2021 (Posteingang) an die INB Vision AG zurückzusenden.

Die Zahlung des Ausgabepreises ist spätestens bis zum 10.03.2021 (Gutschrift auf dem Konto der INB Vision AG) zu leisten durch Überweisung des Geldbetrags auf das Konto bei der

Stadtsparkasse Magdeburg
BIC NOLADE21MDG
IBAN DE33 8105 3272 0641 0662 28
unter Angabe des Verwendungszwecks „Kapitalerhöhung 2021“.

Die Zeichnung der neuen Aktien ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31. Mai 2021 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

 

Magdeburg, im Februar 2021

INB Vision AG

Der Vorstand

 

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