INCAM AG – Ordentliche Hauptversammlung

INCAM AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management

Neuss

Wertpapierkenn-Nummer: 621170 (Stammaktien)

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit, gemäß § 8 der Satzung, vom Vorstand der Gesellschaft zu der am Freitag, den 24.03.2023, 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Hagelkreuz 9, 41469 Neuss, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

I. Tagesordnung

1.)

Eröffnung

2.)

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung durch die Hauptversammlung gem. § 172 AktG

3.)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2021

4.)

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

5.)

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

6.)

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates

7.)

Sonstiges

 

Teilnahmevoraussetzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Text- oder Schriftform unter der in der Einberufung aufgeführten Adresse bis spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung in deutscher oder englischer Sprache zugehen; der Vorstand kann die Anmeldefrist verlängern.

Der Nachweis ist durch ein in Schrift- oder Textform erstelltes besonderes Dokument über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu führen. Stimmberechtigt in der HV sind die Stammaktien der Gesellschaft.

 

II. Vorschläge gemäß § 124 Aktiengesetz zur Beschlussfassung

Zu 2:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor: Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung durch die Hauptversammlung gem. § 172 AktG.

Zu 3:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR – 7.913.911,23 auf neue Rechnung vorzutragen.

Zu 4:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Zu 5:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Zu 6:
Die bestehenden Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Amt zur Verfügung gestellt. Es ist daher eine Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Jörg Stephan Urlaub, Luzern, Schweiz,
CEO and Managing Partner der Mara Investment Holding AG, Luzern, Schweiz,

als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Andrea Lenzen, Mönchengladbach, Deutschland, Kauffrau,

als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Leonida Abando-Weuthen, Neuss, Deutschland, Kauffrau,

als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Zu 7:
Sonstiges

 

Neuss, im Februar 2023

Der Vorstand

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