INCAM AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management – Außerordentliche Hauptversammlung

INCAM AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management

Neuss

Wertpapierkenn-Nummer: 621170 (Stammaktien)

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit, gemäß § 8 der Satzung, vom Vorstand der Gesellschaft zu der am Dienstag, den 16.08.2022, 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Hagelkreuz 9, 41469 Neuss, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I. Tagesordnung

1.)

Eröffnung

2.)

Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung

3.)

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates

4.)

Sonstiges

Teilnahmevoraussetzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Text- oder Schriftform unter der in der Einberufung aufgeführten Adresse bis spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung in deutscher oder englischer Sprache zugehen; der Vorstand kann die Anmeldefrist verlängern. Der Nachweis ist durch ein in Schrift- oder Textform erstelltes besonderes Dokument über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu führen.

Stimmberechtigt in der HV sind die Stammaktien der Gesellschaft.

II. Vorschläge gemäß § 124 Aktiengesetz zur Beschlussfassung

Zu 2:
Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung

Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.

Zu 3:
Die bestehenden Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Hauptversammlung abberufen oder haben ihr Amt in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt. Es ist daher eine Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Horst Wilhelm Hermann,
La Bruyère, Belgien,
Unternehmer

als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Susanna Koerner,
Eupen, Belgien

als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Carlos di Stefano,
Wassenberg, Deutschland,
Immobilienmakler, CDS Consulting, Wassenberg

als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Zu 4:
Sonstiges

 

Neuss, 27. Juni 2022

 

Der Vorstand

 

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