Industriehof-AG: 95. ordentliche Hauptversammlung

Industriehof-Aktiengesellschaft

Stuttgart

ISIN DE 0006204001
Wertpapier-Kenn-Nummer 620 400

Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz
in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

A. Inhalt der Mitteilung

 
1.

Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der Industriehof-Aktiengesellschaft

2.

Einberufung der Hauptversammlung

B. Angaben zum Emittenten

 
1.

ISIN: DE 0006204001

2.

Name des Emittenten: Industriehof-Aktiengesellschaft

C. Angaben zur Hauptversammlung

 
1.

Datum der Hauptversammlung: 29. Juni 2022

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung: 11:00 Uhr MESZ, 9:00 Uhr UTC

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

4.

Ort der Hauptversammlung: URL zum Internet-Service der Gesellschaft zur Verfolgung
der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte:
www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:
Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart

5.

Aufzeichnungsdatum (Record Date): 08. Juni 2022 (00:00 MESZ), für die Ausübung von
Teilnahme und Stimmrechten bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes der Aktionäre
durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
beziehen muss. Nachweisstichtag, sog. Record Date, ist also der 08. Juni 2022 (00:00
Uhr MESZ) (Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220607 end of the day)

6.

Uniform Resource Locator (URL)/​Internetseite zur Hauptversammlung:
www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 95. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 29. Juni 2022, 11:00 Uhr (MESZ), stattfindet.

Die Hauptversammlung wird auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, zuletzt geändert durch das Aufbauhilfegesetz
vom 10. September 2021, („COVID-19-Gesetz“) als

virtuelle Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (virtuelle Hauptversammlung)

(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Abschnitten II bis X. Für die Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern)
besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.
Die virtuelle Hauptversammlung wird aus den Räumen der Baden-Württembergischen Bank,
unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, („BW-Bank“) unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

für die fristgerecht angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in Ton und Bild
live im passwortgeschützten Internetservice übertragen; diese Übertragung ermöglicht
keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die BW-Bank, Kleiner Schlossplatz
11, 70173 Stuttgart.

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers festgestellten
Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils
für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand zum 31. Dezember 2021 aufgestellten Jahresabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt
der Tagesordnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember
2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember
2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Löffelstraße 42, 70597 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu
wählen.

 
II.

Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
(virtuelle Hauptversammlung)

Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
entschieden, die ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern) abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung).
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Versammlung kann von den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren
Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft über den passwortgeschützten
Internetservice unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

vollständig in Bild und Ton verfolgt werden („Teilnahme“); die Liveübertragung erfolgt
dabei ausschließlich – nach Eingabe Ihrer individuellen Login-Daten – im passwortgeschützten
Internetservice (wie im Folgenden näher beschrieben). Diese Live-Übertragung ermöglicht
keine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz.

Ab dem 08. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), steht nach Eingabe Ihrer individuellen Login-Daten
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

der passwortgeschützte Internetservice zur Verfügung. Über den passwortgeschützten
Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten)
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl ausüben, elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erteilen, Fragen einreichen, am Tag der virtuellen Hauptversammlung
diese live in Bild und Ton verfolgen, Anträge stellen oder Widerspruch gegen einen
Beschluss der virtuellen Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Nähere Informationen zum Zugang zum passwortgeschützten Internetservice, zur Ausübung
des Stimmrechts sowie zur Internetübertragung finden sich in den nachfolgenden Regelungen.

 
III.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der virtuellen
Hauptversammlung, d. h. am Mittwoch, den 08. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag)
Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur virtuellen Hauptversammlung
unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der
Nachweis des Aktienbesitzes ist in Textform durch den Letztintermediär gemäß den rechtlichen
Anforderungen zu erstellen. Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum Mittwoch, den 22. Juni 2022,
24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:

Industriehof-Aktiengesellschaft
c/​o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Telefax: +49 (0) 6021-58 97 35
E-Mail: hviag2022@fae-GmbH.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet
und den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen
oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und auf den Umfang
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und
erst danach Aktionär werden, sind nicht als Aktionäre teilnahme- und stimmberechtigt.

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Anmeldestelle werden den Aktionären Anmeldebestätigungen für die virtuelle
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Die Anmeldebestätigung enthält die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

Die Ausübung sowohl des Fragerechts als auch des Widerspruchsrechts sind ausschließlich
über die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice möglich.

 
IV.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können sich in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch ein Kreditinstitut, oder Intermediäre, einen Stimmrechtsvertreter oder
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person vertreten und ihr Stimmrecht durch
den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung
des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 Aktiengesetz der Textform,
wenn keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird. Im Falle der Bevollmächtigung
nach § 135 Aktiengesetz (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sind in der Regel Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre daher lediglich im Wege der
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ausüben.

 
V.

Informationen zur Ausübung des Stimmrechts

Da die ordentliche Hauptversammlung auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes ohne physische
Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet, eröffnet die Gesellschaft
ihren Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten in diesem Jahr die Möglichkeit, das Stimmrecht
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen im Wege der Briefwahl (auch mittels elektronischer
Kommunikation) auszuüben bzw. von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz, die sich
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
erbieten, können sich der nachfolgenden Möglichkeiten bedienen.

Stimmrechtsausübung über schriftliche oder elektronische Kommunikation (Briefwahl)

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl (auch
mittels elektronischer Kommunikation) abgeben. Dafür sind eine fristgemäße Anmeldung
und der Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Briefwahlstimmen können bis spätestens Dienstag, den 28. Juni 2022, 16:00 Uhr (MESZ)
(eingehend), per Post unter der folgenden Postanschrift abgegeben, geändert oder widerrufen
werden:

Industriehof-Aktiengesellschaft
c/​o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach

Briefwahlstimmen können bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung auch über den passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten
Internetservice können der Anmeldebestätigung entnommen werden.

Vorstehende Übermittlungswege und Zeitpunkte gelten jeweils auch für eine Änderung
oder den Widerruf von Briefwahlstimmen. Auch Bevollmächtigte, einschließlich Intermediäre
sowie sonstige nach § 135 Aktiengesetz Gleichgestellte, können sich der Briefwahl
bedienen.

Diejenigen, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen, werden gebeten,
hierzu den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

zu nutzen oder das ihnen übersandte Briefwahlformular zu verwenden. Alternativ wird
das Briefwahlformular den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf
Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

abrufbar.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde,
so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Erfolgt bei der Briefwahl zu einem
Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimmabgabe, so wird diese
für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.

Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in
folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per passwortgeschütztem Internetservice,
(2) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.

Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
Personen als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach
eigenem Ermessen ausüben. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Wird
zu einem Tagesordnungspunkt keine eindeutige Weisung erteilt, werden die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sich zum jeweiligen Beschlussgegenstand enthalten.
Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
ist eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.

Die Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung
Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegen. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter
Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis
spätestens Dienstag, den 28. Juni 2022, 16:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift
und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden:

Industriehof-Aktiengesellschaft
c/​o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Telefax: +49 (0) 6021-58 97 35
E-Mail: hviag2022@fae-GmbH.de

Die Abgabe, die Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung auch über den passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

möglich. Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice können der Anmeldebestätigung
entnommen werden.

Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
erteilen wollen, werden gebeten, hierzu den passwortgeschützten Internetservice unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

oder das ihnen übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Alternativ wird das Vollmachtsformular
den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt
und ist außerdem im Internet unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

abrufbar.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Vollmacht/​Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Vollmacht/​Weisung
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wenn Briefwahlstimmen und Bevollmächtigungen/​Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig
betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander
abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
(1) per passwortgeschütztem Internetservice, (2) per E-Mail, (3) per Telefax, (4)
auf dem Postweg übersandte Erklärungen.

 
VI.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 Aktiengesetz, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m. S. 2 COVID-19-Gesetz, § 245 Nr.
1 Aktiengesetz, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Tagesordnungsergänzungsverlagen nach § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 19.231 Aktien), können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden
(§ 122 Abs. 2 Aktiengesetz). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form
nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand
der Industriehof-Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
24 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen ist, also spätestens bis zum Samstag, den 04. Juni 2022, bis 24:00 Uhr
MESZ. Entsprechende Verlangen sind an folgende Adresse zu richten:

Industriehof-Aktiengesellschaft
Heilbronner Straße 28
70191 Stuttgart
Telefax-Nr. 0711/​2177-4212
E-Mail: info@bahnhofplatzgesellschaften.de

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl
von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand
nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen,
halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 Aktiengesetz findet entsprechende Anwendung.
(§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 Aktiengesetz sowie § 70 Aktiengesetz).

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag/​antraege_​wahlvorschlaege.htm

bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach den §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz
jeweils i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre der Gesellschaft können Anträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stellen
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/​oder Abschlussprüfern
übersenden.

Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär einen mit einer Begründung versehenen
Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist einschließlich des Namens des
Aktionärs und der Begründung von der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er der
Gesellschaft unter der nachfolgend wiedergegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor
der virtuellen Hauptversammlung zugeht; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der Dienstag, 14. Juni 2022, 24:00 Uhr. Ein
Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 Aktiengesetz vorliegt; die Begründung
braucht außerdem nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Stellen mehrere Aktionäre Gegenanträge zu demselben Gegenstand der
Beschlussfassung, so können Gegenanträge sowie ihre Begründungen zusammengefasst werden.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Gesellschaft
einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist einschließlich des Namens des Aktionärs und einer
etwaigen Begründung von der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft
unter der nachfolgend wiedergegebenen Adresse spätestens am Dienstag, 14. Juni 2022,
24:00 Uhr (MESZ), zugeht.

Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich
gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person, bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Firma und den Sitz, enthalten. Nach
§ 127 S. 1 Aktiengesetz i.V.m. § 126 Abs. 2 Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei
deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen; im Übrigen
gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.
Soweit der Wahlvorschlag begründet ist, braucht die Begründung nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Stellen mehrere Aktionäre Wahlvorschläge zu derselben Wahl, so können Wahlvorschläge
sowie etwaige Begründungen zusammengefasst werden.

Wir werden rechtzeitig eingehende Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge
und/​oder Wahlvorschläge einschließlich etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung im Bundesanzeiger
sowie im Internet unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag/​antraege_​wahlvorschlaege.htm

zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

Industriehof-Aktiengesellschaft
Heilbronner Straße 28
70191 Stuttgart
Telefax-Nr. 0711/​2177-4212
E-Mail: info@bahnhofplatzgesellschaften.de

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Ein nach den §§ 126, 127 Aktiengesetz zugänglich zu machender Gegenantrag
oder Wahlvorschlag gilt als im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn
der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

 
VII.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz und Fragerecht nach § 1 Abs. 2 S. 1
Nr. 3, S. 2 COVID-19-Gesetz

Auf Grundlage des COVID-19- Gesetzes ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung
zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Aktiengesetz, jedoch nach § 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz ein Fragerecht einzuräumen. Das Fragerecht der
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich
im Wege der elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

eingeräumt.

Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann der Gesellschaft
bis Montag, 27. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen über den passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

übermitteln. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Während der
virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen.
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor,
wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der
Gesellschaft zu beantworten.

 
VIII.

Widerspruchsmöglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die das Stimmrecht
ausgeübt haben, können während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich
über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zur Schließung der virtuellen Hauptversammlung
durch den Versammlungsleiter Widerspruch zur Niederschrift des Notars gemäß § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz i. V. m. § 245 Nr. 1 Aktiengesetz gegen einen Beschluss
der Hauptversammlung einlegen.

Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.

 
IX.

Vorlage von Unterlagen, Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse

Die aufgrund der Tagesordnung vorzulegenden Unterlagen stehen auf der Homepage der
Gesellschaft unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag.htm

zur Verfügung. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich
sein und in der virtuellen Hauptversammlung näher erläutert werden.

Die Abstimmungsergebnisse werden unverzüglich nach Beendigung der virtuellen Hauptversammlung
unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/​hv/​iag/​abstimmungsergebnisse.htm

zugänglich gemacht.

 
X.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Industriehof-Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene
Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart
der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene
Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Aktien
der Industriehof-Aktiengesellschaft sind Inhaberaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
der Gesellschaft, für die Stimmrechtausübung sowie für die Verfolgung im Wege elektronischer
Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 (1) Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 67 ff., 118 ff. Aktiengesetz sowie
i.V.m. § 1 des COVID-19-Gesetzes. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der
Organisation der virtuellen Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender
berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs.1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Soweit die
Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält
die Industriehof-Aktiengesellschaft diese in der Regel von der FAE Management GmbH,
diese erhält die personenbezogenen Daten in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.
Die Industriehof-Aktiengesellschaft überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei
können die personenbezogenen Daten von Teilnehmern verarbeitet werden, die zuvor Anträge
und Fragen eingereicht haben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 (1)
S. 1 lit. f) DS-GVO.

Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und
Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der Industriehof-Aktiengesellschaft
und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister,
die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter haben
und/​oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter
im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen
Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig
sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten, insbesondere über das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 129 Aktiengesetz), im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für
Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter
das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und
die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung
der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern
ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.

Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO
verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen
Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen
Aktionäre und Aktionärsvertreter den Datenschutzbeauftragten der Industriehof-Aktiengesellschaft
unter:

Industriehof-Aktiengesellschaft
– Datenschutzbeauftragter –
Heilbronner Straße 28
70191 Stuttgart
E-Mail: datenschutz@lbbw-im.de

 

Stuttgart, im Mai 2022

Industriehof-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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