infas Holding Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

infas Holding Aktiengesellschaft

Bonn

Amtsgericht Bonn, HRB 17379

ISIN: DE006097108

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 28. August 2020 hat beschlossen, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 3.711.009,10

eine Dividende von EUR 0,04 (insgesamt EUR 360.000,00)
je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten.
und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.351.009,10 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab Mittwoch, den 02. September über die Clearstream Banking AG durch die jeweiligen depotführenden Kreditinstitute. Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. unter Berücksichtigung von Besonderheiten im Falle einer Kirchensteuerpflicht des jeweiligen Aktionärs ausgezahlt. Zahlstelle ist das Bankhaus Gebrüder Martin AG in Göppingen.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten (sog. Abgeltungssteuer). Davon unabhängig kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies im Rahmen der sog. Günstigerprüfung zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Den inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

 

Bonn, den 28. August 2020

infas Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Menno Smid                Alexander Mauch

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