Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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infas Holding Aktiengesellschaft Bonn |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Dividendenbekanntmachung | 09.07.2019 |
infas Holding AktiengesellschaftBonnAmtsgericht Bonn, HRB 17379ISIN: DE006097108DividendenbekanntmachungDie ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 5. Juli 2019 hat beschlossen, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 4.199.147,98
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab Mittwoch, den 10. Juli 2019 über die Clearstream Banking AG durch die jeweiligen depotführenden Kreditinstitute. Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. unter Berücksichtigung von Besonderheiten im Falle einer Kirchensteuerpflicht des jeweiligen Aktionärs ausgezahlt. Zahlstelle ist das Bankhaus Gebrüder Martin AG in Göppingen. Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten (sog. Abgeltungssteuer). Davon unabhängig kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übri- gen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies im Rahmen der sog. Günstigerprüfung zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt. Den inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolu- men nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bonn, den 10. Juli 2019 infas Holding Aktiengesellschaft Der Vorstand Menno Smid Alexander Mauch |