infas Holding Aktiengesellschaft – Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

infas Holding Aktiengesellschaft
Bonn
WKN 609710 / ISIN DE0006097108
Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien)

Die außerordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 18. Februar 2015 die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien – insgesamt höchstens bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals – auch zur Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Einziehung, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, beschlossen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Februar 2020.

Der vollständige Text des von der außerordentlichen Hauptversammlung angenommenen Vorschlages zur Beschlussfassung ist in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung enthalten und wurde unter Tagesordnungspunkt 9 am 15. Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bonn, im Februar 2015

infas Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Menno Smid

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