Infineon Technologies AG – Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Infineon Technologies AG

Neubiberg

Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

1.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Februar 2016 hat unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, das Bedingte Kapital III aufzuheben und § 4 Abs. 5 der Satzung zu streichen; die bisher inhaltsleeren Absätze 6 bis 9 des § 4 werden aufgehoben, die bisherigen Absätze 10 und 11 werden damit zu den Absätzen 5 und 6.

Die Aufhebung des Bedingten Kapitals III sowie die genannten Satzungsänderungen wurden am 2. März 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 126492) eingetragen.

2.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Februar 2016 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 30 Mio. durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zum Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften zu erhöhen. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die Aktien können in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 Aktiengesetz in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats (Genehmigtes Kapital 2016/I). Des Weiteren wurde beschlossen, § 4 der Satzung um einen neuen Absatz 7 zu ergänzen, der den Inhalt der Ermächtigung abbildet.

Die Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2016/I sowie die Ergänzung der Satzung wurden am 2. März 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 126492) eingetragen.

 

Infineon Technologies AG

– Vorstand –

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