Infineon Technologies AG – Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Infineon Technologies AG
Neubiberg
Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
1.

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Februar 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Aufhebung des Bedingten Kapitals 2009/I sowie die Streichung des § 4 Abs. 7 der Satzung wurden am 27. Februar 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 126492) eingetragen.
2.

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Februar 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010/II sowie die Streichung des § 4 Abs. 9 der Satzung wurden am 27. Februar 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 126492) eingetragen.
3.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Februar 2015 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, das Grundkapital bis zum Ablauf des 11. Februar 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 676.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung der Infineon Technologies AG wiedergegeben, die am 29. Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2015/I sowie die im Hinblick darauf ebenfalls beschlossene Ergänzung der Satzung anstelle des zuletzt unbesetzten § 4 Abs. 4 der Satzung sowie die Aufhebung des bisherigen § 4 Abs. 8 der Satzung wurden am 27. Februar 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 126492) eingetragen.

Infineon Technologies AG

– Vorstand –

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