Infineon Technologies AG – Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Infineon Technologies AG
Neubiberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz 24.06.2019

Infineon Technologies AG

Neubiberg

– ISIN DE0006231004 / WKN 623100 –

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. Februar 2015 erteilten Ermächtigung (§ 4 Abs. 4 der Satzung) zur Ausgabe neuer Aktien ist nach Beschluss des Vorstands vom 17. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage die Erhöhung des Grundkapitals durch die Ausnutzung der Ermächtigung um EUR 225.547.846,00 auf EUR 2.499.539.514,00 durchgeführt worden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 4 b) (iii) der Satzung der Gesellschaft und gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen.

Ausgegeben wurden gegen Barzahlung 112.773.923 neue auf den Namen lautende Stückaktien der Infineon Technologies AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,00 je Aktie. Der Ausgabebetrag betrug EUR 2,00, der Platzierungspreis EUR 13,70 je Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Oktober 2018 gewinnberechtigt.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 18. Juni 2019 in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 126492) eingetragen worden.

Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 2.499.539.514,00 und ist eingeteilt in 1.249.769.757 auf den Namen lautende Stückaktien.

 

Neubiberg, 18. Juni 2019

Infineon Technologies AG

Der Vorstand

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