Infineon Technologies AG: Ordentliche Hauptversammlung

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 10.01.2022:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 07.01.2022

Infineon Technologies AG

Neubiberg

ISIN: DE0006231004

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der Infineon Technologies AG,

die

am Donnerstag, den 17. Februar 2022, um 10:00 Uhr (MEZ)

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für die gesamte Dauer der Veranstaltung für Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton live im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

übertragen. Die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere die Stimmrechtsausübung, setzt eine frist- und formgemäße Anmeldung voraus und erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Am Campeon 1-15, 85579 Neubiberg.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021

Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) in der für das Geschäftsjahr 2021 anwendbaren Fassung. Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

veröffentlicht. Sie werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB (einschließlich des Berichts zur Corporate Governance) ist im Internet unter

www.infineon.com/​erklaerung-zur-unternehmensfuehrung

veröffentlicht. Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht ist ebenfalls im Internet unter

www.infineon.com/​nachhaltigkeit_​reporting

verfügbar.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Infineon Technologies AG von € 352.598.706,99 in Höhe von € 351.371.394,45 zur Ausschüttung einer Dividende von € 0,27 je dividendenberechtigter Stückaktie und zur Einstellung des restlichen Betrags in Höhe von € 1.227.312,54 in die anderen Gewinnrücklagen zu verwenden.

Es ergibt sich damit folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

Bilanzgewinn: 352.598.706,99
Verteilung an die Aktionäre: 351.371.394,45
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: 1.227.312,54

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 4.545.602 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung einer Dividende von € 0,27 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen vorsehen.

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 22. Februar 2022, fällig und ausgezahlt.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht von Quartalsfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022

Auf Empfehlung des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß §§ 115, 117 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für das Geschäftsjahr 2022 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht von Quartalsfinanzberichten gemäß §§ 115 Abs. 7, 117 WpHG für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 17. Februar 2022 endet die Amtszeit von Frau Géraldine Picaud als Anteilseignervertreterin im Aufsichtsrat. Zur Besetzung dieses frei werdenden Aufsichtsratsmandats ist daher eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG und nach §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer muss er sich zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammensetzen. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen hat. Daher müssen mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt sein. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit fünf Frauen und drei Männer als Arbeitnehmervertreter an. Auf der Anteilseignerseite werden dem Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Wolfgang Eder, Frau Xiaoqun Clever, Herrn Dr. Friedrich Eichiner, Herrn Hans-Ulrich Holdenried, Herrn Dr. Manfred Puffer, Herrn Dr. Ulrich Spiesshofer und Frau Margret Suckale, deren Aufsichtsratsmandate über die Hauptversammlung 2022 hinaus andauern, zwei Frauen und fünf Männer angehören. Für das in der Hauptversammlung 2022 neu zu wählende Aufsichtsratsmitglied auf Seiten der Anteilseigner schlägt der Aufsichtsrat nunmehr die Wiederwahl einer Frau vor. Insgesamt wäre damit das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 AktG weiterhin erfüllt.

Die vorgeschlagene Kandidatin wurde vom Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats benannt. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat benannten konkreten Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Kompetenzprofil und Zielekatalog des Aufsichtsrats sowie der Stand ihrer Umsetzung sind in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d Handelsgesetzbuch (einschließlich des Berichts zur Corporate Governance) veröffentlicht, die Teil der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten bzw. zugänglich gemachten Unterlagen ist.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Frau Géraldine Picaud,
Oberwil b. Zug, Schweiz
Ausgeübter Beruf: Finanzvorständin der Holcim Ltd

Mitgliedschaft in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaft in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Folgende Holcim-Konzernmandate:

Mitglied des Board of Directors der Holcim Group Services Ltd., Schweiz

Mitglied des Board of Directors der Holcim Technology Ltd., Schweiz

Mitglied des Board of Directors der Lafarge Maroc SA, Marokko

Mitglied des Board of Directors der LafargeHolcim Maroc SAS, Marokko (börsennotiert)

Mitglied des Board of Directors der LafargeHolcim Maroc Afrique SAS, Marokko

Mitglied des Board of Directors der Huaxin Cement Co., Ltd., China (börsennotiert)

mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 17. Februar 2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, als von der Hauptversammlung zu wählende Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Mit der vorgeschlagenen Amtszeit von vier Jahren soll von der in der Satzung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere Amtszeit als die Regelamtszeit von fünf Jahren zu bestellen (§ 6 Abs. 1 Satz 4 der Satzung).

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Picaud einerseits und der Infineon Technologies AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Infineon Technologies AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Infineon Technologies AG beteiligten Aktionär andererseits. Nach Einschätzung der Anteilseignerseite ist Frau Picaud auch als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Picaud zudem versichert, dass ihr für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied der Infineon Technologies AG genügend Zeit zur Verfügung steht.

Den Lebenslauf von Frau Picaud finden Sie im Anhang dieser Einladung und im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

sowie – zusammen mit den Lebensläufen aller weiteren Aufsichtsratsmitglieder – in jährlich aktualisierter Form auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.infineon.com/​cms/​de/​about-infineon/​company/​supervisory-board
II.

Weitere Angaben und Hinweise

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 2.611.842.274 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 1.305.921.137 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. In dieser Gesamtzahl enthalten sind 4.545.602 zum Zeitpunkt der Einberufung vorhandene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

2.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (virtuelle Hauptversammlung)

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das zuletzt durch Artikel 15 des Aufbauhilfegesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist (in seiner aktuellen Fassung nachfolgend „COVID-19-Gesetz“), hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Vor dem Hintergrund der unabsehbaren weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie und der damit zusammenhängenden Verhaltensregeln soll dadurch insbesondere Planungssicherheit gewährleistet werden. Außerdem sollen Gesundheitsrisiken für Aktionäre sowie Mitarbeiter, externe Dienstleister und Organmitglieder soweit wie möglich vermieden werden. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Campeon 1-15, 85579 Neubiberg, dem Ort der Hauptversammlung i.S.d. § 121 Abs. 3 AktG, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise.

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde.

Die gesamte Hauptversammlung wird

am Donnerstag, den 17. Februar 2022, ab 10:00 Uhr (MEZ)

im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

im Wege elektronischer Bild- und Tonübertragung für die Aktionäre, ihre Bevollmächtigten und die interessierte Öffentlichkeit live übertragen. Die Liveübertragung ermöglicht keine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ist eine frist- und formgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Das Anmeldeverfahren ist nachfolgend unter Ziffer II.3 erläutert.

Die Anmeldung und die Ausübung der Aktionärsrechte sind in Textform oder elektronisch über das InvestorPortal möglich, für das Zugangsdaten (Aktionärsnummer und individueller Zugangscode) erforderlich sind; diese erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen. Aktionäre, die sich bereits in den Vorjahren für den elektronischen Versand angemeldet haben, verwenden ihre Aktionärsnummer, die sie mit den Anmeldeunterlagen erhalten, sowie ihren selbst vergebenen Zugangscode.

Die Stimmrechtsausübung der im Aktienregister eingetragenen und frist- und formgemäß angemeldeten Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (Einzelheiten hierzu finden Sie nachfolgend unter Ziffer II.4). Den frist- und formgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation bis zum 15. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ), eingeräumt (Einzelheiten sind nachfolgend unter Ziffer II.6.c erläutert). Den frist- und formgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, auf elektronischem Wege Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Einzelheiten hierzu werden im Folgenden dargestellt.

3.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts

a.

Anmeldung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind die Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens

10. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ)

zur Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten, z.B. auch einen Intermediär, angemeldet haben und die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache entweder auf elektronischem Weg

über das unter www.infineon.com/​hauptversammlung erreichbare InvestorPortal

oder in Textform (§ 126b BGB) über einen der folgenden Kontaktwege zugehen:

i.

Anschrift: Infineon Technologies AG, c/​o Computershare Operations Center, 80249 München

ii.

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.

Für die elektronische Anmeldung im Internet benötigen Aktionäre neben ihrer Aktionärsnummer einen Zugangscode, den sie entweder mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten oder im unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

erreichbaren InvestorPortal selbst gewählt haben und der weiterhin gültig ist, wenn bereits in den Vorjahren die Zustimmung zum elektronischen Versand erteilt wurde.

Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 27. Januar 2022 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladung und somit auch keine Zugangsdaten für die elektronische Anmeldung übersandt. Sie können aber die Einladung mit der erforderlichen Aktionärsnummer und dem individuellen Zugangscode über einen der folgenden Kontaktwege anfordern:

i.

Anschrift: Infineon Technologies AG, c/​o Computershare Operations Center, 80249 München

ii.

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre, die sich anmelden wollen, werden gebeten, dies frühzeitig zu tun.

b.

Bevollmächtigte

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, wie z. B. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Dritte, ausüben. Auch in diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung gemäß Ziffer II.3.a erforderlich.

Einzelheiten zur Stimmabgabe durch Bevollmächtigte sind unter Ziffer II.5 beschrieben.

c.

Umschreibestopp (Technical Record Date); Verfügungen über Aktien

Für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts, ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aktionäre sollten jedoch beachten, dass aus abwicklungstechnischen Gründen vom Zeitpunkt des Anmeldeschlusses (11. Februar 2022, 00:00 Uhr (MEZ)) an bis zum Ende des Tags der Hauptversammlung (17. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ)) ein sog. Umschreibestopp gilt, d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts, in der Hauptversammlung ist daher der 10. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ), (sog. Technical Record Date).

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des Umschreibestopps (Technical Record Date) weiter frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Aktionärsrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

4.

Ausübung des Stimmrechts

Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. In beiden Fällen ist eine frist- und formgemäße Anmeldung wie unter Ziffer II.3 beschrieben erforderlich.

a.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Stimmabgabe mittels Briefwahl in deutscher oder englischer Sprache vornehmen, die wahlweise elektronisch über das InvestorPortal oder in Textform per Post oder E-Mail abgegeben, geändert oder widerrufen werden kann.

Die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl (einschließlich Änderung oder Widerruf) ist über das InvestorPortal mittels Aktionärsnummer und individuellem Zugangscode unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

bis zu dem Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 17. Februar 2022 möglich.

Für die Stimmabgabe per Briefwahl in Textform wird den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen ein Formular zugesandt. Dieses ist auch im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

abrufbar und wird den Aktionären auf Verlangen zugesandt. Die Stimmabgabe per Briefwahl bzw. deren Änderung oder Widerruf in Textform muss der Gesellschaft über einen der folgenden Kontaktwege innerhalb der nachfolgenden Fristen zugehen (Eingang maßgeblich):

i.

Anschrift: Infineon Technologies AG, c/​o Computershare Operations Center, 80249 München, bis spätestens 16. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ)

ii.

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de bis spätestens 17. Februar 2022, 10:00 Uhr (MEZ)

Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG gibt oder die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht wurden.

b.

Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter der Gesellschaft (sog. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ausüben lassen.

Die Erteilung, Änderung und der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist elektronisch über das unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

erreichbare InvestorPortal bis zu dem Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 17. Februar 2022 möglich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können außerdem in deutscher oder englischer Sprache in Textform über einen der folgenden Kontaktwege innerhalb der nachfolgenden Fristen (Eingang maßgeblich) erteilt, geändert oder widerrufen werden.

i.

Anschrift: Infineon Technologies AG, c/​o Computershare Operations Center, 80249 München, bis spätestens 16. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ)

ii.

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de bis spätestens 17. Februar 2022, 10:00 Uhr (MEZ)

Das Formular, das für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen. Darüber hinaus ist das Vollmachts- und Weisungsformular auch im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

abrufbar und wird den Aktionären auf Verlangen zugesandt.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt worden sind. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft keine Weisung erteilt wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus. Soweit eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen und zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen und stehen nur für die Abstimmung über solche Anträge und Wahlvorschläge zur Verfügung, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG gibt oder die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht wurden.

c.

Weitere Informationen zur Stimmabgabe

Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per InvestorPortal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform.

Die Stimmabgabe per Briefwahl und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

5.

Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und frist- und formgemäß angemeldet sind, können ihr Stimmrecht sowie ihre anderen Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, insbesondere auch durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre nur im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung frist- und formgemäß Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Wenn weder ein Stimmrechtsberater noch eine Aktionärsvereinigung noch ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär bzw. nach § 135 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht entweder

a.

in Textform oder elektronisch über das InvestorPortal, jeweils gegenüber der Gesellschaft, oder

b.

in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform)

zu erteilen. Entsprechendes gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht.

Für die Bevollmächtigung von Stimmrechtsberatern, Aktionärsvereinigungen oder sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären bzw. nach § 135 AktG Gleichgestellten sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Nach dieser Vorschrift muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.

Die betreffenden Bevollmächtigten setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest; die Aktionäre werden daher gebeten, sich ggf. mit den betreffenden Bevollmächtigten rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG sowie § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung berechtigt, eine oder mehrere von ihnen nach freiem Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 53a AktG zurückzuweisen.

Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft bis spätestens 16. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ), in Textform über einen der folgenden Kontaktwege erteilt, geändert oder widerrufen werden, wobei der Eingang bei der Gesellschaft maßgeblich ist. Entsprechendes gilt für den Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht.

a.

Anschrift: Infineon Technologies AG, c/​o Computershare Operations Center, 80249 München

b.

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Erteilung, Änderung und der Widerruf der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft ist auch elektronisch mittels Aktionärsnummer und individuellem Zugangscode über das unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

erreichbare InvestorPortal bis zu dem Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 17. Februar 2022 möglich.

Der Bevollmächtigte benötigt für die elektronische Stimmabgabe individuelle Zugangsdaten. Nach Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht stellt die Gesellschaft für den Bevollmächtigten die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung.

Aktionäre, welche von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies frühzeitig zu tun, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei dem Bevollmächtigten zu ermöglichen.

Ein universell verwendbares Vollmachts-, Weisungs- und Briefwahlformular steht im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

zum Herunterladen zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.

6.

Rechte der Aktionäre (Anträge, Wahlvorschläge, Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation, Einreichung von Stellungnahmen, Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung)

Den Aktionären stehen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu (weitere Einzelheiten hierzu sind im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

veröffentlicht):

a.

Erweiterung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 (dies entspricht 250.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Darüber hinaus kann die Hauptversammlung gemäß § 87 Abs. 4 AktG auf Antrag nach § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte Maximalvergütung für den Vorstand herabsetzen. Ein nach Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen ist nach § 124a Satz 2 AktG unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist gemäß § 122 AktG schriftlich an den Vorstand der Infineon Technologies AG zu richten. Es muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 17. Januar 2022, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der o.g. Mindestanzahl an Aktien sind und dass sie diese bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, auf einem der folgenden Kontaktwege zu übermitteln:

i.

Anschrift: Vorstand der Infineon Technologies AG, Am Campeon 1-15, 85579 Neubiberg

ii.

E-Mail: hv@infineon.com

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

veröffentlicht. Beschlussvorschläge zu solchen Anträgen, die bis 17. Januar 2022, 24:00 Uhr (MEZ), mit nach § 122 Abs. 2 AktG auf die Tagesordnung gesetzten oder zu setzenden Gegenständen ordnungsgemäß zugehen, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

b.

Gegenanträge; Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie gemäß § 126 Abs. 1 AktG spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 02. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ),

i.

unter der Anschrift: Infineon Technologies AG, Investor Relations, Am Campeon 1-15, 85579 Neubiberg oder

ii.

unter der E-Mail-Adresse: hv@infineon.com

an die Gesellschaft zu richten.

In allen Fällen der Übersendung eines Gegenantrags ist für die Fristwahrung der Zugang des Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend.

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung sowie möglicher Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter

www.infineon.com/​hauptversammlung

veröffentlicht.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der Kandidatin/​des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft der Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden.

Da die diesjährige Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt wird, können während der virtuellen Hauptversammlung keine Anträge gestellt werden.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

c.

Einreichung von Fragen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation bis spätestens 15. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ)

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich frist- und formgemäß angemeldet haben, bzw. ihre Bevollmächtigten ihre Fragen bis spätestens einen Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. spätestens bis 15. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ) im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft einreichen müssen. Hierfür steht in dem mittels Aktionärsnummer und individuellem Zugangscode unter

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erreichbaren InvestorPortal eine Eingabemaske zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Danach und während der Hauptversammlung können keine Fragen eingereicht oder gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die ordnungsgemäß eingereichten Fragen beantwortet.

Bei der Beantwortung von Fragen während der virtuellen Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Einreichung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde.

d.

Einreichen von Stellungnahmen zur Veröffentlichung über das InvestorPortal

Bei Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten haben diese nicht die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung zur Tagesordnung zu äußern. Der Vorstand hat daher mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten – über die Vorgaben des COVID-19-Gesetzes hinaus – die Möglichkeit zu geben, mittels Videobotschaften oder in Textform zur Tagesordnung Stellung zu nehmen.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich frist- und formgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, bzw. ihre Bevollmächtigten haben daher die Möglichkeit, elektronisch mittels Aktionärsnummer und individuellem Zugangscode über das unter

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erreichbare InvestorPortal bis 13. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ) per Video oder in Textform Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung einzureichen. Der Umfang einer Stellungnahme in Textform soll 10.000 Zeichen und die Dauer einer Videobotschaft soll drei Minuten nicht überschreiten und es sind nur solche Stellungnahmen per Video zulässig, in denen der Aktionär oder sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im InvestorPortal zugänglich gemacht wird.

Einzelheiten zu den technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das Einreichen von Stellungnahmen sind auf dem unter

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erreichbaren InvestorPortal dargestellt.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen vor der Hauptversammlung im nur für Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte mittels Aktionärsnummer und individuellem Zugangscode unter

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erreichbaren InvestorPortal zu veröffentlichen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Stellungnahme besteht. Die Gesellschaft behält sich vor, insbesondere Stellungnahmen mit beleidigendem, diskriminierendem oder strafrechtlich relevantem oder offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt sowie solche ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung oder in anderer als deutscher Sprache nicht zu veröffentlichen. Gleiches gilt insbesondere auch für Stellungnahmen, deren Umfang 10.000 Zeichen bzw. die Dauer von drei Minuten überschreiten oder solche, die die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen sowie solche Stellungnahmen per Video, in denen der Aktionär oder sein Bevollmächtigter nicht selbst in Erscheinung tritt. Pro Aktionär wird nur eine Stellungnahme veröffentlicht. Für Fragen sowie Gegenanträge und Wahlvorschläge gilt ausschließlich das oben unter Ziffer II.6.c. bzw. b. beschriebene Verfahren. Es wird daher darauf hingewiesen, dass Fragen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die in einer Stellungnahme enthalten sind, aber nicht wie unter Ziffer II.6.c. bzw. b. beschrieben eingereicht wurden, unberücksichtigt bleiben.

e.

Einlegen von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bzw. deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 245 Nr. 1 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem mit der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären.

Entsprechende Erklärungen können ab der Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter elektronisch über das unter

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erreichbare InvestorPortal abgegeben werden.

7.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite; American Depositary Shares

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter

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eingesehen und heruntergeladen werden. Es ist beabsichtigt, dort voraussichtlich am 4. Februar 2022 auch die Kernaussagen der Reden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstandes zu veröffentlichen. Nach der Hauptversammlung werden dort die Abstimmungsergebnisse bekannt gegeben und die Reden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstandes stehen als Aufzeichnung zur Verfügung. Ferner finden sich dort Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen nach § 118 Abs. 1 Satz 3 AktG und über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann.

Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die für sie notwendigen Informationen zur virtuellen Hauptversammlung von der Citibank, N.A. (Depositary).

8.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Für die Führung des Aktienregisters und die Durchführung der Hauptversammlung erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über ihre Aktionäre und/​oder über deren Bevollmächtigte. Dies geschieht im Rahmen gesetzlicher Pflichten und um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung, insbesondere in Form der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes, zu ermöglichen. Die Infineon Technologies AG verarbeitet die Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/​oder deren Bevollmächtigten gemäß der DSGVO finden sich online unter

www.infineon.com/​datenschutz-fuer-aktionaere

und können unter den für die Anmeldung genannten Adressen auch in gedruckter Form angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Neubiberg, im Januar 2022

Infineon Technologies AG

Der Vorstand

 

 

Géraldine Picaud
Finanzvorständin der Holcim Ltd
Mitglied des Aufsichtsrats der
Infineon Technologies AG seit 2017
(bestellt bis 2022)

Persönliche Daten

Geburtsjahr 1970
Wohnort Oberwil b. Zug
Nationalität Französisch

Ausbildung

1989 – 1992 Master in Business Administration, Reims Superior School of Commerce

Beruflicher Werdegang

Seit 2018 CFO, Mitglied des Executive Committee, Holcim Ltd, Zug, Schweiz
2011 – 2017 Group CFO, Mitglied des Executive Committee, Essilor International, Paris, Frankreich
2008 – 2011 CFO, Volcafe Holdings Ltd. (ED&F Man coffee Division), Zürich, Schweiz
2007 – 2008 Head of Corporate Finance, verantwortlich für M&A, ED&F Man, London, UK
1994 – 2007 CFO, Safic Alcan SAS, Paris, Frankreich
1992 – 1994 Junior, anschließend Senior Auditor, Arthur Andersen, Paris, Frankreich

Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Folgende Holcim-Konzernmandate:

Mitglied des Board of Directors der Holcim Group Services Ltd., Schweiz

Mitglied des Board of Directors der Holcim Technology Ltd., Schweiz

Mitglied des Board of Directors der Lafarge Maroc SA, Marokko

Mitglied des Board of Directors der LafargeHolcim Maroc SAS, Marokko (börsennotiert)

Mitglied des Board of Directors der LafargeHolcim Maroc Afrique SAS, Marokko

Mitglied des Board of Directors der Huaxin Cement Co., Ltd., China (börsennotiert)

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Als langjährige Finanzvorständin verschiedener weltweit tätiger, auch börsennotierter Unternehmen verfügt Frau Picaud über Expertenkenntnisse im Finanzbereich. Damit qualifiziert sie sich als Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz. Aber auch in den Bereichen Rechnungslegung und Controlling sowie M&A kann sie aufgrund ihrer Berufserfahrung wertvolle Kenntnisse vorweisen.

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