informica real invest AG: Freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Erwerb von insgesamt bis zu 767.447 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag der informica real invest AG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
informica real invest Aktiengesellschaft
Reichenberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Erwerb von insgesamt bis zu 767.447 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag der informica real invest AG 14.10.2019

informica real invest AG

Reichenberg

ANGEBOTSUNTERLAGE

Freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot
der informica real invest AG
Würzburger Str. 2, 97234 Reichenberg (bei Würzburg)

an ihre Aktionäre

zum Erwerb von insgesamt bis zu 767.447 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag der
informica real invest AG
(nachfolgend „informica real invest-Aktien“)
ISIN DE0005266209

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld

in Höhe von EUR 2,75 je informica real invest-Aktie

Annahmefrist:
Montag, den 14. Oktober 2019, bis Freitag, den 8. November 2019, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)

Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind auf dieses Rückkaufangebot nicht anzuwenden (siehe unten Abschnitt Ziffer 1.1).

1. ALLGEMEINE HINWEISE

1.1 Durchführung des Rückkaufangebots nach deutschem Recht

Das Aktienrückkaufangebot der informica real invest AG mit Sitz in Reichenberg (Anschrift: Würzburger Str. 2, 97234 Reichenberg, nachfolgend auch die „Gesellschaft„) ist ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zum Erwerb eigener Aktien. Das Angebot wird als „Angebot“ oder „Rückkaufangebot„, diese Angebotsunterlage als „Angebotsunterlage“ bezeichnet. Maßgeblich für die Durchführung des Rückkaufangebots ist ausschließlich die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Durchführung als öffentliches Erwerbsangebot nach Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Merkblatt vom 9. August 2006 bekannt gegeben (siehe http://www.bafin.de), dass sie im Zuge der Umsetzung des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes, das zum 14. Juli 2006 in Kraft getreten ist, ihre Verwaltungspraxis zur Anwendbarkeit des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Rückerwerb eigener Aktien dahingehend geändert hat, dass das WpÜG bei einem öffentlichen Angebot der Zielgesellschaft zum Rückerwerb eigener Aktien keine Anwendung findet. Dementsprechend sind für dieses Rückkaufangebot die Vorschriften des WpÜG nicht einzuhalten. Die Angebotsunterlage wurde der BaFin weder zur Prüfung und Billigung noch zur Durchsicht vorgelegt.

Aktionäre der informica real invest AG werden nachfolgend jeweils als „informica real invest-Aktionär“ und zusammen als „informica real invest-Aktionäre“ bezeichnet.

1.2 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage

Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse

http://www.informica-real-invest.ag

und im Bundesanzeiger (http://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird nur in deutscher Sprache veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.informica-real-invest.ag

bezweckt weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe ausländischen Rechts noch ein öffentliches Werben.

Über diese Veröffentlichung hinaus wird das Angebot nicht veröffentlicht, nicht öffentlich verbreitet, registriert oder zugelassen. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Informica real invest-Aktionäre können deshalb insbesondere nicht auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern vertrauen. Die Anwendung ausländischen Rechts auf das vorliegende Angebot wird hiermit ausgeschlossen. Die informica real invest AG übernimmt nicht die Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist.

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen hinsichtlich der Versendung, Verteilung und Verbreitung der Angebotsunterlage wird darauf hingewiesen, dass dieses Angebot von allen Aktionären der informica real invest AG angenommen werden kann.

1.3 Unternehmensmitteilungen zum Rückkaufangebot

Die Veröffentlichung der Bekanntgabe des Rückkaufangebots ist im Internet unter

http://www.informica-real-invest.ag

einsehbar.

1.4 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen

Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den derzeit verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können. Die Gesellschaft wird diese Angebotsunterlage nicht aktualisieren, es sei denn, sie ist dazu gesetzlich verpflichtet.

2. DAS ANGEBOT

2.1 Inhalt des Angebots

Die informica real invest AG bietet hiermit allen informica real invest-Aktionären an, bis zu 767.447 der von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert der Gesellschaft nebst sämtlicher Nebenrechte und auf die informica real invest-Aktien entfallender und noch nicht ausgeschütteter Gewinnanteile gegen Gewährung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von

EUR 2,75 (in Worten: Zwei Komma sieben fünf Euro) je informica real invest-Aktie

nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben.

Etwaige auf die gekauften und erworbenen informica real invest-Aktien entfallenden Dividendenansprüche für das Geschäftsjahr 2019 stehen den dieses Angebot annehmenden informica real invest-Aktionären nicht zu.

Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 767.447 informica real invest-Aktien, was 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Sofern im Rahmen dieses Angebots Annahmeerklärungen für mehr als 767.447 informica real invest-Aktien gemacht werden, werden die Annahmeerklärungen nach Maßgabe von Abschnitt Ziffer 3.4 verhältnismäßig berücksichtigt.

2.2 Beginn und Ende der Annahmefrist

Die Frist für die Annahme des Angebots

beginnt am Montag, den 14. Oktober 2019, und endet am Freitag, den 8. November 2019, 12:00 Uhr
(Ortszeit Frankfurt am Main) (Annahmefrist).

Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist. Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

2.3 Bedingungen

Die Durchführung dieses Angebots und die durch seine Annahme geschlossenen Kauf- und Übereignungsverträge sind nicht von Bedingungen abhängig mit der Ausnahme, dass die Aktionäre, die das Angebot annehmen und die informica real invest-Aktien, für die sie das Angebot annehmen auf das in dieser Angebotsunterlage genannte Wertpapierdepot der informica real invest AG übertragen die mit der Annahme des Angebots verbundene Übereignung der Aktien aufschiebend bedingt mit der Zahlung des Kaufpreises erklären. Behördliche Genehmigungen oder Freigaben sind nicht erforderlich.

3. DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS

3.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

Die informica real invest-Aktionäre können das Angebot dadurch annehmen, indem sie innerhalb der Annahmefrist, spätestens jedoch bis 8. November 2019, 12:00 Uhr, schriftlich oder per Telefax oder per E-Mail die Annahme des Angebots gegenüber der

informica real invest AG
Würzburger Str. 2
97234 Reichenberg
Telefon: +49 931 32215 75
Telefax: +49 931 32215 85
info@informica-real-invest.ag
www.informica-real-invest.ag

für die Aktien, für die sie das Angebot annehmen wollen, erklären und die Aktien auf das Depot der informica real invest AG, Depot Nr. 0021920001, bei der Baader Bank AG, 85701 Unterschleißheim, Swift-Code: BDWBDEMMXXX übertragen. Dabei fungiert die Baader Bank AG nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der informica real invest AG.

Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die zum Rückkauf eingereichten informica real invest-Aktien fristgerecht auf dem Wertpapierdepotkonto der informica real invest AG bei der Baader Bank AG verbucht worden sind. Die Einbuchung der Aktien auf das Depot der informica real invest AG gilt als fristgerecht vorgenommen, wenn die Einbuchung bis 18.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag (einschließlich) nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt wird, also bis Dienstag, den 12. November 2019, 18.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Bankarbeitstag meint einen Tag, an dem (i) Kreditinstitute in Frankfurt am Main für den Geschäftsverkehr allgemein geöffnet sind und (ii) das Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET) oder ein anderes vergleichbares System funktionsbereit ist.

Die informica real invest-Aktionäre werden von ihrer Depotbank über die Annahmefristen und die Möglichkeit zur Annahme des Angebotes informiert.

3.2 Weitere Erklärungen annehmender informica real invest-Aktionäre

Mit Erklärung der Annahme des Angebots

a)

erklären die annehmenden informica real invest-Aktionäre, dass sie das Angebot der Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrags über die in der Annahmeerklärung bezeichneten informica real invest-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage annehmen; sie erklären sich insbesondere mit einer lediglich teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Abschnitt Ziffer 3.4 einverstanden, sofern die Gesellschaft im Rahmen des öffentlichen Angebots Annahmeerklärungen für mehr als 767.447 Aktien erhält;

b)

übertragen und übereignen die annehmenden informica real invest-Aktionäre die zum Rückkauf übertragenen informica real invest-Aktien vorbehaltlich einer lediglich teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Abschnitt Ziffer 3.4 und aufschiebend bedingt mit der Zahlung des Kaufpreises an die Gesellschaft; und

c)

erklären die annehmenden informica real invest-Aktionäre, dass ihre zum Rückkauf übertragenen informica real invest-Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind.

3.3 Rechtsfolgen der Annahme

Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem betreffenden informica real invest-Aktionär und der Gesellschaft – vorbehaltlich einer lediglich teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen (siehe unten Abschnitt Ziffer 3.4) – ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der zum Rückkauf übertragenen informica real invest-Aktien nach näherer Maßgabe dieser Angebotsunterlage zustande. Die informica real invest-Aktionäre, die ihre informica real invest-Aktien im Rahmen dieses Angebots auf die Gesellschaft übertragen, werden keine Dividende mehr für diese informica real invest-Aktien für das Geschäftsjahr 2019 erhalten.

3.4 Zuteilung im Fall der Überzeichnung des Angebots

Das Angebot bezieht sich insgesamt auf bis zu 767.447 informica real invest-Aktien, das entspricht 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotbanken mehr als 767.447 informica real invest-Aktien zum Erwerb eingereicht werden, werden zunächst geringe Stückzahlen von bis zu 1.000 Angebotsaktien bevorrechtigt berücksichtigt. Die Annahmeerklärungen von Aktionären, die mehr als 1.000 Aktien der Gesellschaft einreichen, werden unter Berücksichtigung der bevorrechtigten Annahme geringer Stückzahlen verhältnismäßig berücksichtigt.

Soweit informica real invest-Aktien im Falle der teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen nicht zugeteilt werden konnten, wird die informica real invest AG die verbleibenden informica real invest -Aktien an die Depots der jeweils betroffenen informica real invest AG Aktionären zurückübertragen. Zu diesem Zweck ist mit der Annahmeerklärung durch den das Kaufangebot annehmenden Aktionärs neben der Bankverbindung (IBAN) seine Depotbankverbindung mit Depot Nr. und SWIFT Code mitzuteilen.

3.5 Zahlung des Kaufpreises

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt spätestens am 5. Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also spätestens am Freitag, den 15. November 2019 durch die informica real invest AG auf das mit der Annahmeerklärung anzugebende Konto des das Kaufangebot annehmenden Aktionärs. Im Falle einer Überzeichnung und somit einer nur teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.4. kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige weitere Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotbank hat die Gesellschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt.

3.6 Kosten und Spesen; Rücktrittsrecht

Die Annahme des Rückkaufangebotes soll für die informica real invest-Aktionäre im Inland grundsätzlich frei von Kosten und Spesen Depotführender Banken sein. Zu diesem Zweck gewährt die Gesellschaft den Depotführenden Banken eine marktübliche Depotbankenprovision. Diese werden gegen Nachweis und Antrag durch den das Kaufangebot annehmenden Aktionärs nach Abwicklung der Transaktion durch die Gesellschaft erstattet. Gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern oder Kosten und Spesen, die von Depotführenden Banken oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sind jedoch von den betroffenen informica real invest-Aktionären selbst zu tragen.

Ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch Annahme dieses Rückkaufangebots geschlossenen Vertrag besteht nicht. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über Rücktrittsrechte.

4. GRUNDLAGEN DES RÜCKKAUFANGEBOTS

4.1 Kapitalstruktur und Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 7.674.474,00 und ist eingeteilt in 7.674.474 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die informica real invest-Aktien werden weder an inländischen, noch an ausländischen Börsen gehandelt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. September 2019 hat die Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 5 zum Erwerb eigener Aktien wie folgt ermächtigt:

(1)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die vorliegende Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben.

Die Ermächtigung wird mit Beschlussfassung wirksam und gilt bis zum 23.09.2024 (einschließlich). Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft beauftragte Dritte ausgenutzt werden.

Der Erwerb erfolgt (i) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, (ii) mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten oder (iii) durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre.

Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots oder im Falle einer an alle Aktionäre gerichteten Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) die Preispanne zwischen EUR 2,50 und EUR 4,50 je Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten erhebliche Abweichungen vom gebotenen Kauf- oder Verkaufspreis oder den Grenzwerten einer etwaigen Kauf- oder Verkaufspreisspanne, so kann das Angebot oder die Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten angepasst werden. Die 10%-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden.

Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten kann begrenzt werden. Sofern ein öffentliches Kaufangebot oder eine öffentliche Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten überzeichnet ist, muss der Erwerb oder die Annahme nach Quoten im Verhältnis der jeweils zu berücksichtigenden angebotenen Aktien unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb oder eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen von bis zu 50 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen können unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden.

Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte zur Verfügung gestellt, so können diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum Grundkapital zugeteilt werden. Bruchteile von Andienungsrechten werden nicht zugeteilt; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem bei Ausübung von Andienungsrechten Aktien veräußert werden können, wird nach Maßgabe der Regelungen über die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten bestimmt und ggf. angepasst. Die nähere Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und ggf. ihre Handelbarkeit, bestimmt der Vorstand.

(2)

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch wie folgt zu verwenden:

a)

Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Sie können ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch anderweitig gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Erwerbspreis nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung veräußerten Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Auf die 10%-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals von neuen Aktien, die seit Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung aufgrund von etwaigen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ggf. begeben worden sind, anzurechnen, ebenso wie der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Options- oder Wandelanleihen mit einem Options- oder Wandlungsrecht auf Aktien entfällt, die aufgrund von etwaigen Ermächtigungen gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG seit Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung ggf. ausgegeben worden sind.

b)

Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten als Gegenleistung zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmens-zusammenschlüssen angeboten und übertragen werden.

c)

Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten werden oder können an solche Personen übertragen werden.

d)

Die Aktien können ferner eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auch dergestalt erfolgen, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Aktien der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht wird (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen.

(3)

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen nach Ziffern (3.) a) bis c) verwendet werden.

(4)

Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Veräußerung oder anderweitigen Verwendung oder zu ihrem Einzug können unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen ausgeübt werden. Soweit Aktien als Gegenleistung verwendet werden, kann dies auch in Kombination mit anderen Formen der Gegenleistung geschehen.

4.2 Beschluss des Vorstands zur Ausübung der Ermächtigung

Der Vorstand hat am 8. Oktober 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, von der von der Hauptversammlung am 24. September 2019 erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen und bis 767.447 informica real invest-Aktien im Wege eines an sämtliche Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen.

5. STEUERN

Die Gesellschaft empfiehlt den informica real invest-Aktionären, vor Annahme dieses Angebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots einzuholen.

6. SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Die sonstigen Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot erfolgen nur im Internet unter

http://www.informica-real-invest.ag

sofern nicht weitergehende Veröffentlichungspflichten bestehen.

7. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Dieses Angebot sowie die durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -übereignungsverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist ein informica real invest-Aktionär ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz der Gesellschaft örtlich zuständige Gericht für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Angebots und der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -Übereignungsverträge ergeben, vereinbart. Soweit zulässig gilt Gleiches gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -Übereignungsverträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Reichenberg, im Oktober 2019

Informica real invest AG

Der Vorstand

 

Bitte senden Sie dieses Formular zur Annahme des Angebots an die informica real invest AG!

Per Post:

Informica real invest AG
Würzburger Str. 2, 97234 Reichenberg
Per Fax: +49 931 32215 85
oder per e-mail : info@informica-real-invest.ag

Annahmeerklärung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot
der informcia real invest AG, Würzburger Str. 2, 97234 Reichenberg (bei Würzburg), ISIN DE0005266209 an ihre Aktionäre zum Erwerb von bis zu 767.447 auf den Inhaber lautenden nennwertlose Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) der informica real invest AG

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 2,75 Euro je Stammaktie

Die informcia real invest AG hat durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.informica-real-invest.ag

und im Bundesanzeiger am 14. Oktober 2019 (Angebotsveröffentlichung) ein Angebot (Erwerbsangebot) an ihre Aktionäre zum Erwerb von bis zu 767.447 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag der informcia real invest AG gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 2,75 Euro je Aktie veröffentlicht (Angebotsunterlage). Die Angebotsfrist endet am 8. November 2019, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.

Ich / Wir (*) …………………………………………
(Name, Vorname)

wohnhaft in ………………………………………
(Straße und Hausnummer)

………………………………………
(PLZ und Ort)

Bankverbindung …………………………………… …
(Name und Ort der Bank)

………………………………………
(Depotnummer)

………………………………………
(BIC)

………………………………………
(IBAN)

nehme(n) das Angebot der informcia real invest AG an, von mir / uns (*)

 

…………………………………………..……………… Stück

Aktien der informcia real invest AG, ISIN DE0005266209, zu einem Kaufpreis von 2,75 Euro je Inhaber-Aktie nach Maßgabe der Angebotsunterlage, wie sie am 14. Oktober 2019 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurde, zu erwerben.

Mir / Uns (*) ist bekannt, dass die Annahme des Angebots nur wirksam ist, wenn die zum Rückkauf eingereichten informica real invest-Aktien bis zum 12. November 2019, 18.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). auf dem Wertpapierdepotkonto der informica real invest AG Depot Nr. 0021920001, bei der Baader Bank AG, 85701 Unterschleißheim, Swift-Code: BDWBDEMMXXX. verbucht worden sind.

Ich / Wir (*) übereigne / übereignen (*) hiermit aufschiebend bedingt mit dem Erhalt des Kaufpreises von EUR 2,75 je informica real invest-Aktie, für die das Angebot angenommen wurde, diese informica real invest-Aktien an die informcia real invest AG.

Mir / Uns (*) ist bekannt, dass im Fall einer Überzeichnung nicht alle von mir / uns (*) im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Aktien berücksichtigt werden können.

Mir / Uns (*) ist bekannt, dass ich / wir (*) die Aktien, für welche ich / wir (*) die Annahme des Erwerbsangebots erklärt habe / haben (*), nicht mehr an Dritte verkaufen können. Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden Repartierung im Fall der Überzeichnung des Erwerbsangebots nicht alle von mir / uns (*) im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Aktien berücksichtigt werden können. In einem solchen Fall kann ich / können wir (*) die nicht berücksichtigten Aktien erst nach einer Rückübertragung durch die informica real invest AG auf das in dieser Annahmeerklärung benannte Depot an Dritte verkaufen und übertragen.

Ich erkläre / Wir erklären (*), dass die zum Erwerb angedienten Aktien im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf die informica real invest AG in meinem/unseren (*) alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind.

………………………………………… …………………………………………..………………
Ort, Datum Unterschrift

(*) Nichtzutreffendes bitte streichen

Telefonnummer für Rückfragen (Angabe freiwillig):

 

…………………………………………..………………

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