]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation, Berlin – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Philia I GmbH gehören mehr als der vierte Teil der Aktien)

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Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Philia I GmbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr die unmittelbar von der WinIT GmbH, Berlin, an der Gesellschaft gehaltenen Aktien nach § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr beherrschte WinIT Holding GmbH, Berlin, zuzurechnen sind.

Die Philia I GmbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört, da ihr die unmittelbar von der WinIT GmbH, Berlin, an der Gesellschaft gehaltenen Aktien nach § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr beherrschte WinIT Holding GmbH, Berlin, zuzurechnen sind.

Die Gi-Unit GmbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr die unmittelbar von der WinIT GmbH, Berlin, an der Gesellschaft gehaltenen Aktien nach § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr beherrschten Philia I GmbH, Berlin, und WinIT Holding GmbH, Berlin, zuzurechnen sind.

Die Gi-Unit GmbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört, da ihr die unmittelbar von der WinIT GmbH, Berlin, an der Gesellschaft gehaltenen Aktien nach § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr beherrschten Philia I GmbH, Berlin, und WinIT Holding GmbH, Berlin, zuzurechnen sind.

 

Berlin, im Juni 2022

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Der Vorstand

 

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