Innoplexus AG
Eschborn
Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG
Dr. Gunjan Bhardwaj hat uns lediglich vorsorglich für den Fall, dass er als Unternehmen i.S.d. § 20 AktG zu qualifizieren gewesen sein sollte, gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar über die Partex N.V. (zuvor firmierend zunächst unter Partex Capital UG (haftungsbeschränkt) und sodann Partex Capital GmbH) mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehörten.
Weiter hat uns Dr. Gunjan Bhardwaj lediglich vorsorglich für den Fall, dass er als Unternehmen i.S.d. § 20 AktG zu qualifizieren gewesen sein sollte, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm an unserer Gesellschaft nicht mehr der vierte Teil der Aktien sowie keine Mehrheitsbeteiligung mehr gehört.
Eschborn, im Mai 2023
Innoplexus AG
Der Vorstand