Innoplexus AG, Eschborn – Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG (Anfechtungsklage Herr Moran Murti zum Mitglied des Aufsichtsrat gewählt)

Innoplexus AG

Eschborn

Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär eine Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2022 zum Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss, wonach Herr Moran Murti zum Mitglied des Aufsichtsrat gewählt worden ist, und hilfsweise gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2022 zum Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss, wonach Herr Ruben King-Shaw Jr. zum Mitglied des Aufsichtsrat gewählt worden ist, erhoben hat.

Des Weiteren geben wir gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG bekannt, dass dieser Aktionär zugleich Anfechtungsklage (§ 246 Abs. 1 AktG) gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2022 zum Tagesordnungspunkt 2 (Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 AktG) gefassten Beschluss erhoben hat, mit dem der von ihm und anderen Aktionären gestellte Gegenantrag zur – nach Ansicht des Aktionärs – Präzisierung und Ergänzung des Prüfungsumfangs der Sonderprüfung abgelehnt worden ist.

Schließlich geben wir gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG (analog) bekannt, dass dieser Aktionär eine positive Beschlussfeststellungsklage hinsichtlich des vorgenannten Gegenantrags zur Durchführung einer Sonderprüfung (Tagesordnungspunkt 2 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2022) erhoben hat.

Die Klage, in der alle drei vorgenannten Anträge verbunden sind, ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 68/​22 anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist für den 29. September 2022 bestimmt.

 

Eschborn, im Juli 2022

Innoplexus AG

Der Vorstand

 

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