InnoTec TSS AktiengesellschaftDüsseldorfISIN: DE0005405104 / WKN: 540510Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden die Aktionärinnen und Aktionäre der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Düsseldorf, I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie Zu diesem Tagesordnungspunkt soll kein Beschluss gefasst werden, da der Jahres- und Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 Ausschüttung einer Dividende von 0,75 Euro je Stückaktie auf das in 9.570.000 Stückaktien
Hinweis: Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr Tagesordnungspunkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tagesordnungspunkt 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung
Ergänzende Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Bernd Klinkmann zum Zeitpunkt der Einberufung Nach der Empfehlung C. 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung LEBENSLÄUFE DER KANDIDATEN:
Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: Herr Marc Tüngler Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Reinhart Zech von Hymmen Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Bernd Klinkmann Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Tagesordnungspunkt 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts gemäß § 162 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen gemäß § 162 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften II. Wiedergabe des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 nebst dem Vermerk Aufsichtsrat Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen nach Ablauf Dabei entfallen 40.000,00 EUR (Vorjahr 20.000,00 EUR) auf Herrn Bernd Klinkmann, 30.000,00 Vorstand A. Das Vergütungssystem im Überblick 1. Bestandteile des Vergütungssystems Das Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen 2. Vergütungsstruktur der Gesamtvergütung Die feste Grundvergütung nimmt derzeit einen Anteil von etwa 40 % (Vorjahr 40 %) an 3. Maximal-Gesamtvergütung Der Aufsichtsrat hat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximal- Gesamtvergütung B. Die Bestandteile des Vergütungssystems im Einzelnen 1. Feste Vergütungsbestandteile a) Grundvergütung Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das gesamte Jahr bezogene Vergütung, die am Ferner kann der Vorstand für Tätigkeiten im Interessenbereich der Gesellschaft (konzerngebundene b) Nebenleistungen Der feste Vergütungsbestandteil besteht neben der Grundvergütung aus Nebenleistungen. 2. Tantieme Die Tantieme errechnet sich, indem in einem „ersten Schritt“ die jährliche Tantieme Kurzfristige variable Vergütung (STI) Die erfolgsabhängige Jahrestantieme errechnet sich entsprechend dem Vorstehenden in Langfristige variable Vergütung (LTI) Dem Vorstand wird auch eine langfristige variable Vergütung gewährt (kurz LTI). Da der langfristig orientierte Anteil der Tantieme (60 %) in das dienstvertraglich In einem „zweiten Schritt“ wird überprüft, inwieweit der nachhaltigkeitsorientierte Die für den „zweiten Schritt“ festzulegenden Ziele werden für das jeweilige Geschäftsjahr Ergebnis des zweiten Schritts ist die vom Aufsichtsrat festgestellte Zielerreichung In einem „dritten Schritt“ greift zudem das Bonusbanksystem. Der in den ersten beiden Als Nachhaltigkeitsfaktoren, welche als Grundlage der Zielerreichung für den nachhaltigkeitsorientierten
Sondervergütung Schließlich hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, im Falle besonderer und nicht den Für das Geschäftsjahr 2021 ist der Aufsichtsrat zu der Auffassung gelangt, dass der Malus und Clawback Die Tantiemebestandteile unterliegen neben den schon oben dargestellten Malusregelungen C. Vergütungsregelungen für die Beendigung der Vorstandstätigkeit Das Vergütungssystem für den Vorstand der InnoTec TSS AG regelt auch die Vergütung 1. Vertragslaufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten Die Laufzeit von Vorstandsdienstverträgen wird gleichlaufend mit der jeweiligen vom 2. Vorzeitige Beendigung Sofern in dem Vorstandsdienstvertrag eine Abfindungszahlung vorgesehen wird, sieht 3. Keine weiteren Abfindungsregeln Von den unter Ziffer C.2. beschriebenen Regelungen abgesehen sieht das Vergütungssystem 4. Unterjähriger Ein- und Austritt Tritt ein Vorstandsmitglied im laufenden Geschäftsjahr in die Dienste der Gesellschaft 5. Nebentätigkeiten des Vorstands Mit der Festvergütung ist auch eine etwaige Tätigkeit des Vorstands bei verbundenen D. Vorübergehende Abweichungen Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies E. Vergütung im Geschäftsjahr
F. Vergleichende Darstellung
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die InnoTec TSS AG, Düsseldorf Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der InnoTec TSS AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, Hannover, 07.04.2022 Ebner Stolz GmbH & Co. KG
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Jörn Steinke
Wirtschaftsprüfer |
Hans-Peter Möller
Wirtschaftsprüfer |
III. Weitere Angaben und Hinweise
1. Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die InnoTec TSS Aktiengesellschaft
insgesamt 9.570.000 Stückaktien ausgegeben. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die InnoTec
TSS Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden und ihre Berechtigung
zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der
Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens
sechs Tage vor der Versammlung zugehen (Anmeldefrist). Der Tag des Zugangs und der
Tag der Versammlung sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung kann in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Die Einzelheiten zur Form der Anmeldung kann der Vorstand
in der Einberufung bestimmen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand in der Weise
Gebrauch gemacht, dass die Anmeldung der Textform (§ 126b BGB) bedarf.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung
des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen, hierzu reicht in
jedem Fall ein vom Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG ausgestellter Nachweis
aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung zu beziehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich also auf Freitag, den 27. Mai 2022, 00:00
Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung
zur Hauptversammlung bis spätestens Freitag, den 10. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter folgender
Adresse zugehen:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft |
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach
dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an
der Versammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher nicht als Aktionär
teilnahme- und stimmberechtigt, sie können sich aber ggf. vom Veräußerer bevollmächtigen
lassen. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Intermediäre (Depotbanken) die erforderliche
Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden,
wenn diese sie entsprechend beauftragen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich
möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden.
3. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionärinnen und Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen unter Ziffer III. 2. erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum
Beispiel durch einen Intermediär, durch eine Aktionärsvereinigung oder durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
gelten die Hinweise unter Ziffer III. 4.) – ausüben zu lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt die Aktionärin bzw.
der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Vollmachten, die nicht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen
nach § 135 Absatz 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person erteilt werden,
bedürfen der Textform.
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte
Personen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, wird hierfür weder
von § 134 Absatz 3 AktG Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall
eine besondere Formvorschrift. Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG
insoweit gleichgestellte Personen haben die Vollmacht allerdings nachprüfbar festzuhalten
(§ 135 Absatz 1 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionärinnen und Aktionären, sich bezüglich
der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.
Für die Erklärung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die
Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs
an die Gesellschaft steht die folgende Adresse zur Verfügung:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft |
Übersendungen, die postalisch oder per Telefax erfolgen, müssen aus organisatorischen
Gründen spätestens bis Mittwoch, den 15. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der vorstehend
genannten Adresse zugehen. Eine Übermittlung per E-Mail ist bis zum Ende der Hauptversammlung
möglich.
4. Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen
(es werden einer oder mehrere Stimmrechtsvertreter von der Gesellschaft benannt),
sofern die Voraussetzungen unter Ziffer III. 2. erfüllt sind. Die Vollmachterteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
bzw. eines Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung werden Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nicht ausüben. Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nur die dafür bereitgestellten
Formulare verwendet werden, die den Aktionärinnen und Aktionären nach Eingang der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes übersandt werden. Ein entsprechendes
Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
abgerufen werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens Mittwoch,
den 15. Juni 2022, 20:00 Uhr, unter der in Ziffer III. 3. angegebenen Adresse zugehen.
Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend.
Erscheint der Aktionär oder ein sonstiger vom ihm bevollmächtigter Dritter zur Hauptversammlung,
wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben, es sei denn, ihm wird
während der Hauptversammlung vom Aktionär Vollmacht oder von einem sonstigen vom Aktionär
bevollmächtigten Dritten Untervollmacht erteilt.
5. Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Absatz
2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten. Das
Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen;
der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugang für ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist damit Dienstag, der 17.
Mai 2022, 24:00 Uhr. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Nach § 70 AktG bestehen bestimmte
Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine entsprechende
Bestätigung des depotführenden Instituts bzw. des Letztintermediärs aus.
Verlangen von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung sind an folgende Anschrift
zu richten:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Vorstand, Grunerstraße 62, 40239 Düsseldorf.
Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekannt gemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht, im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten.
6. Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§§ 126 Absatz
1, 127 AktG)
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gemäß den §§ 126, 127
AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen
bis Donnerstag, den 2. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft |
Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer zugänglich zu machenden
Begründung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den
§§ 126, 127 AktG hierfür im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse
werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung in der
Hauptversammlung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt
werden.
7. Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Absatz 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Absatz 3
AktG genannten Gründen verweigern.
8. Zeitangaben
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung erfolgen in mitteleuropäischer Sommerzeit
(MESZ/UTC+2).
9. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft / weitergehende Informationen
zu den Rechten der Aktionäre
Die Unterlagen zur Tagesordnung können von der Einberufung der Hauptversammlung an
im Internet unter
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden. Die Unterlagen liegen überdies von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grunerstr. 62, 40239 Düsseldorf, zur Einsicht
der Aktionäre aus.
Alsbald nach der Einberufung werden die Angaben gemäß § 124a AktG über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich sein.
Dort werden von der Einberufung der Hauptversammlung an auch weitergehende Informationen
zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131
Absatz 1 AktG zugänglich gemacht.
10. Beschlussfassungen
Zu Tagesordnungspunkt 1 soll kein Beschluss gefasst werden. Zu den Tagesordnungspunkten
2 bis 6 sollen Abstimmungen erfolgen, die bindenden Charakter haben. Der Beschluss
zu Tagesordnungspunkt 7 begründet gemäß § 120a AktG weder Rechte noch Pflichten, er
ist nicht nach § 243 AktG anfechtbar. Der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 hat damit
im Ergebnis empfehlenden Charakter.
Für jede Abstimmung stehen die Optionen Befürwortung (JA), Ablehnung (NEIN) oder Stimmenthaltung
(ENTHALTUNG) zur Verfügung.
11. Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz
Die InnoTec TSS Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art.
4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären
und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen aktienrechtlichen
Erfordernissen nachzukommen, denen der Verantwortliche unterliegt (z.B. Publikations-
und Offenlegungspflichten). Personenbezogene Daten liegen nur dann vor, soweit es
sich jeweils um natürliche Personen handelt. Die in Deutschland geltenden anwendbaren
Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
Der Verantwortliche ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft |
|
Telefon: 0211-61070-0, Telefax: 0211-61070-14 |
Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs bzw. von
Personen, die von einem Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen das Stimmrecht
für Aktien auszuüben: Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer
(soweit mitgeteilt bzw. bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien
(Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz), Depotbank und Nummer der Zugangskarte,
die Stimmabgabe sowie gestellte Fragen und zum Protokoll der Hauptversammlung gegebene
Erklärungen. Im Einzelnen kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem zudem folgende personenbezogenen
Daten verarbeitet: Name und Vorname sowie Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse und/oder
Telefonnummer (soweit mitgeteilt bzw. bekannt). Soweit uns diese personenbezogenen
Daten nicht von den Aktionären oder Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung zur
Hauptversammlung, der Teilnahme an der Hauptversammlung oder aber der Stellung eines
Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der Übersendung eines Gegenantrags oder
Wahlvorschlags nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, übermittelt das depotführende
Institut (Letzintermediär) des betreffenden Aktionärs die personenbezogenen Daten
an uns.
Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG gestellt, werden diese
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich
gemacht.
In der Hauptversammlung ist gemäß § 129 AktG ein Teilnehmerverzeichnis allen Teilnehmern
zugänglich zu machen. Das Teilnehmerverzeichnis enthält nach Maßgabe von § 129 AktG
die dort genannten personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Hauptversammlung bzw.
des vertretenen Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort sowie die Zahl der von jedem Anwesenden
vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung. Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen
bis zu zwei Jahren nach der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis
zu gewähren. Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung ihrer gesetzlichen
Pflichten durch die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und die Organisation und Abwicklung
der Hauptversammlung, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Stimmrechtsausübung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 (1) c) DSGVO. Die genannten Daten werden drei Jahre nach Beendigung der
Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im
Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren
in Bezug auf die Hauptversammlung oder aus anderen Gründen erforderlich oder gesetzlich
angeordnet.
Die Dienstleister der Gesellschaft (z.B. HV-Agenturen, Banken, Notar, Rechtsanwälte),
welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten
von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem. Die Dienstleister dürfen die personenbezogenen
Daten ausschließlich im Auftrag der InnoTec TSS Aktiengesellschaft und nicht zu eigenen
Zwecken verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Mit diesen Dienstleistern
wird – sofern gesetzlich erforderlich – ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt
nicht. Schließlich übermittelt die Gesellschaft personenbezogene Daten an Gerichte,
Schiedsgerichte oder Rechtsberater, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen
ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Einschränkung
(Art. 18 DSGVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO) bezüglich
ihrer personenbezogenen Daten.
Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen
zudem ein Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten.
Diese Rechte können betroffene Personen gegenüber der InnoTec TSS Aktiengesellschaft
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft |
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Telefon: 0211-61070-0, Telefax: 0211-61070-14 |
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 DSGVO zu.
Düsseldorf, im Mai 2022
InnoTec TSS Aktiengesellschaft
Der Vorstand