InnoTec TSS Aktiengesellschaft – Vereinbarung von Bezugs- und Einziehungsrechten

InnoTec TSS AG

Düsseldorf

ISIN: DE0005405104 / WKN: 540510

Veröffentlichung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Vereinbarung von Bezugs- und Einziehungsrechten)

Die ordentliche Hauptversammlung der InnoTec TSS AG hat die Gesellschaft am 26. Juni 2015 ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigenen Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, und zwar bei Veräußerung gegen Sachleistung oder gegen Barzahlung entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG. Zudem können erworbene eigene Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden.

Die Ermächtigung erfolgte entsprechend der am 15. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung (Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6), der die weiteren Einzelheiten entnommen werden können.

 

Düsseldorf, im Juni 2015

InnoTec TSS AG

Der Vorstand

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