INNSTADT AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
INNSTADT AKTIENGESELLSCHAFT
Passau
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 08.05.2019

INNSTADT AKTIENGESELLSCHAFT

Passau

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 19. Juni 2019, 13:00 Uhr,
in der Innstadt AKTIENGESELLSCHAFT,
Schmiedgasse 23, 94032 Passau

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Den vollständigen Wortlaut der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten
Einberufung mit Tagesordnung geben wir Ihnen bekannt:

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 nebst Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über den Bilanzverlust

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 2.360.700,57 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Fa. ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Agnes-Bernauer-Straße 90, 80687 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 19.06.2019.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 76 BetrVG 1952 und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen, nämlich:

a)

Herrn Prof. Dr. Rolf Bühner, Passau

b)

Herrn Mag. Siegfried Menz, A-Wien

c)

Herrn Dkfm. Dr. Herbert Werner, A-Altaussee

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern folgendes Ersatzmitglied zu wählen, mit der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrates wird, wenn einer der unter vorstehend lit. a) bis c) gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet und dass es seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald durch die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das Aufsichtsratsmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied ein Nachfolger wirksam bestellt ist, nämlich Herrn Kommerzialrat Ferdinand Breinbauer, A-Schärding.

Nach § 16 der Satzung sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Mittwoch, 12. Juni 2019, bei der Gesellschaft oder bei einem der nachstehend aufgeführten Kreditinstitute bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

Hinterlegungsstellen sind:

VR Bank Passau eG

Sparkasse Passau

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.

 

Passau, im April 2019

INNSTADT AG, Passau

– Vorstand –
Johann Baumann

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