INNSTADT AKTIENGESELLSCHAFT – Ordentliche Hauptversammlung

INNSTADT AKTIENGESELLSCHAFT

Passau

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 4. Juli 2022, um 11:00 Uhr,
in der Innstadt AKTIENGESELLSCHAFT,
Schmiedgasse 23, 94032 Passau

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Den vollständigen Wortlaut der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung
mit Tagesordnung geben wir Ihnen bekannt:

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 nebst Bericht
des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über den Bilanzverlust

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2021
in Höhe von EUR 2.352.564,88 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Fa. ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Christoph-Rapparini-Bogen 27, 80639 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2022 zu wählen.

6.

Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung
am 4. Juli 2022.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 76 BetrVG 1952 und
§ 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
zu wählen, nämlich:

a)

Herrn Mag. Siegfried Menz, A-Wien

b)

Frau RA Rosemarie Weber, Passau

c)

Herrn Dkfm. Dr. Herbert Werner, A-Altaussee

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von
ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern folgendes Ersatzmitglied zu wählen, mit
der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrates wird, wenn einer der unter vorstehend
lit. a) bis c) gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder
vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen
Grund ausscheidet und dass es seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald
durch die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das Aufsichtsratsmitglied
ersetzte Aufsichtsratsmitglied ein Nachfolger wirksam bestellt ist, nämlich

Herrn Prof. Dr. Rolf Bühner, Passau

Nach § 16 der Satzung sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, die ihre Aktien
spätestens am Montag, 27. Juni 2022, bei der Gesellschaft oder bei dem nachstehend
aufgeführten Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr
Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung
durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären ausüben lassen.

Hinterlegungsstelle ist:

 

VR Bank Passau eG

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer
Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der
Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Aktien können auch bei einem deutschen
Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.

 

Passau, im Mai 2022

INNSTADT AG, Passau

Vorstand

Johann Baumann

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